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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2008-10-03

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-10-03

Wortprotokoll

Eigentlich hätte der Zusatz, den der Ständerat eingefügt hat, gar nicht in dieses Gesetz aufgenommen werden müssen. Denn es gehört, wie gerade jetzt mein Vorredner gesagt hat, zu den Pflichten einer professionellen Kindesschutzbehörde und es ist eine Selbstverständlichkeit für sie, dafür zu sorgen, dass entsprechende Vertretungen angeordnet werden, wenn solche sich aus den Umständen aufdrängen oder ergeben. Wenn diese Selbstverständlichkeit jetzt nach dem Willen des Ständerates und der Mehrheit aufgeführt werden soll, dann genügt es aber auf jeden Fall, wenn man der Kindesschutzbehörde diesen Prüfungsauftrag gibt, wie das der Ständerat formuliert hat. Wenn schon, dann soll man "prüfen" und nicht "in der Regel anordnen" oder andere Wendungen aufnehmen, die klar zum Ausdruck bringen, dass eigentlich die Vertretungsanordnung die Regel sein müsse.

Das macht noch weniger Sinn, wenn man eine verantwortliche, professionelle Behörde mit solchen Dingen in eine ganz bestimmte Richtung drängen will. Es ist nicht nötig. Die notwendigen Abklärungen macht die Behörde ohnehin, von sich aus, das gehört zu ihren Pflichten. Deshalb hätte ich am liebsten den ganzen Zusatz des Ständerates gestrichen. Wenn er aber bleiben soll - und das ist offensichtlich die Meinung der ganzen Kommission für Rechtsfragen -, dann soll er mindestens in der Art und Weise stehenbleiben, wie es der Ständerat gewollt hat, also als Prüfungsauftrag und nicht als eine verpflichtende Regel, die hier aufgestellt wird. [PAGE 1543]

Ich bitte Sie daher, den Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer und den Antrag Fehr Jacqueline abzulehnen.

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