Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2007-12-19
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-12-19
Wortprotokoll
Ich spreche hier für die Minderheit I und zugleich für die SP-Fraktion zu den Anträgen der Minderheiten I und II.
Wir bewegen uns bei Artikel 175 im Bereich der straflosen Selbstanzeige - es ist wichtig, dass man das immer im Hinterkopf hat. Das geltende Steuerrecht sieht bei Artikel 175 Absatz 3 eine Minderung der Bussen auf einen Fünftel der hinterzogenen Steuern vor, falls ein Steuerpflichtiger oder eine Steuerpflichtige eine Steuerhinterziehung selbst anzeigt. Das heisst, das geltende Recht beinhaltet bereits eine klare Privilegierung durch eine Minderung der Bussenandrohung, wenn jemand die Steuerhinterziehung selbst anzeigt.
Im Rahmen dieser Vorlage aber, mit der eine individuelle Steueramnestie eingeführt wird, also eine generell straflose Selbstanzeige der Steuerhinterziehung, hat diese Privilegierung selbstverständlich keinen Platz mehr. Es ist für uns ganz klar - und ich denke, das versteht sich auch von selber -, dass die Straflosigkeit der Steuerhinterziehung im Fall der Selbstanzeige eine einmalige Aktion sein muss. Wenn wir nun auch bei der Bussenandrohung für den wiederholten Fall der Steuerhinterziehung eine Privilegierung schaffen, wie das jetzt im Entwurf des Bundesrates zu Artikel 175 Absatz 4 vorgesehen ist, schaffen wir einen Anreiz zur erneuten Steuerhinterziehung. Deshalb ist es für uns klar, dass Absatz 4 gestrichen werden muss. Es ist, wie gesagt, nicht einzusehen, warum bei wiederholten Steuerhinterziehungen wieder eine Bussenprivilegierung Platz greifen soll. Das wäre, um mit den Worten von Herrn Schneider-Ammann zu sprechen, ein Anreiz dazu, Vermögen wieder der Illegalität zuzuführen. Geprellt vorkommen müssen sich dabei all jene, die ganz ehrlich und ordentlich ihre Steuern zahlen, zum Beispiel die Tausenden und Abertausenden von Lohnabhängigen mit Lohnausweis oder die Tausenden und Abertausenden von Rentnerinnen und Rentnern.
Für mich gibt es ganz grundsätzlich für eine individuelle Steueramnestie keine rechtsstaatliche Begründung und eine ethische schon gar nicht, Herr Bundesrat Merz. Aber wenn Sie, wie hier vorgesehen, erneut eine Privilegierung bei den Bussen schaffen, wenn jemand wiederholt Steuern hinterzieht, ist das ein Skandal. Das lässt sich weder rechtsstaatlich noch ethisch begründen. Es ist für uns ganz klar, dass diese Vorlage bereits heute das ritzt, was tolerierbar ist. Das sprengt den Rahmen aber bei Weitem.
Betreffend den Eventualantrag ersuche ich Sie, den ganzen Absatz 4 zu streichen oder dann zumindest - wenn Sie schon eine Steuerprivilegierung vorsehen - nicht auf 20 Prozent herunterzugehen, sondern mindestens die Hälfte der angedrohten Busse einzufordern. Ich bitte Sie: Eine Steueramnestie bei Selbstanzeige muss eine einmalige Sache bleiben; schaffen Sie hier nicht wieder Hintertürchen - genau das macht man mit diesem Absatz 4 -, wodurch die Leute nach einer Amnestie wieder beginnen, Steuern zu hinterziehen.