Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2007-12-19
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-12-19
Wortprotokoll
Es ist, wie Herr Favre gesagt hat, kein Geheimnis, dass ich seit Jahren gegen die Pauschalbesteuerung von nichterwerbstätigen reichen Ausländerinnen und Ausländern antrete. Sie wissen, dass unsere Verfassung in Bezug auf die Besteuerung Grundsätze kennt: Es ist einmal die Rechtsgleichheit. Dann ist es die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Diese Grundsätze haben einen wichtigen Nebeneffekt für die öffentlichen Finanzhaushalte, denn die Steuergerechtigkeit ist eine ganz wesentliche Voraussetzung für eine gute Steuermoral.
Die Leute mit kleinen Einkommen, mit kleinen Renten, all jene, die mit dem Lohnausweis versteuern, haben gar keine Wahl. Sie müssen jeden Franken ihres Einkommens voll versteuern, und zwar nach dem neuen Steuergesetz. Anders sieht es bei nichterwerbstätigen Ausländerinnen und Ausländern mit hohen Einkommen und Vermögen aus. Sowohl im [PAGE 2030] Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer als auch im Steuerharmonisierungsgesetz ist die Möglichkeit der Aufwand- beziehungsweise Pauschalbesteuerung vorgesehen. Hier können die Steuerpflichtigen in der Praxis - das machen sie im geeigneten Fall mit ihren Steuerberatern - mit den Behörden mehr oder weniger frei aushandeln, wie viel Steuern sie bezahlen wollen. Es gibt auf Bundesebene einen Richtwert für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage, das ist das Fünffache der Wohnkosten. Ob er je eingehalten wird, das steht in den Sternen, weil es Bundesrat Merz und seine Verwaltung unterlassen, die entsprechenden Kontrollen überhaupt durchzuführen. Dazu wäre sie aber verpflichtet, allein schon um die Durchsetzung bei den direkten Bundessteuern zu kontrollieren. Allein diese Praxis ist schon ein Skandal ohnegleichen.
Die Praxis in den Kantonen nun hat inzwischen zu einem reinen Wildwuchs geführt. Es ist nicht nur so, dass nichterwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer wie Michael Schumacher davon profitieren. Inzwischen ist auch bekannt, dass Milliardäre, die hier durchaus einem Erwerb nachgehen, wie Viktor Vekselberg in Zürich zum Beispiel, pauschal besteuert werden. Es konnte auch in Zürich niemand erklären, wie sich das rechtlich rechtfertigen lässt. Wir werden das dann noch in einer Anfrage weiter erfragen und ergründen.
Weiter zeigen auch anonymisierte Umfragen - der "Beobachter" hat eine gemacht, der "Blick" ebenfalls -, dass die Kantone und Gemeinden recht willfährig Hand bieten zu irgendwelchen pauschalierten Steuerabkommen. Das heisst, die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung hat inzwischen zu einem eigentlichen Steuerwettbewerb um nichterwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer in der "Dunkelkammer" geführt.
Unter dem Druck der vorliegenden parlamentarischen Initiative hat sich die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren zusammengesetzt - und der Berg hat eine Maus geboren, nämlich nichts. Sie hat einfach beschlossen, sie werde jetzt den Pauschalansatz des Fünffachen der Wohnkosten für die Festlegung der Bemessungsgrundlage auch auf die Kantone anwenden. Aber kontrollieren kann das ja niemand.
Ich schlage Ihnen Folgendes vor: Um erstens den Anreiz für solche Steuerabkommen zu minimieren, verlange ich, dass der Richtwert zur Berechnung der Bemessungsgrundlage das Zwanzigfache der Wohnkosten beträgt. Damit wird der Anreiz zum Abschluss solcher Abkommen wesentlich geringer. Zweitens muss die Eidgenössische Steuerverwaltung verpflichtet werden, diese Abkommen endlich zu kontrollieren. Dass das nötig ist, zeigt die reale Besteuerungspraxis in den Kantonen.
Geben Sie meiner parlamentarischen Initiative Folge, dann haben Sie verschiedene Vorteile:
1. Sie sorgen endlich etwas mehr für Steuergerechtigkeit in diesem Land.
2. Sie haben eine wesentlich bessere Ausnutzung des Steuersubstrats und mehr öffentliche Einnahmen.
3. Sie stoppen endlich diese unfaire Steuerkonkurrenz zwischen den Kantonen.
4. Sie sorgen dafür, dass unsere Bundesverfassung etwas besser eingehalten wird.