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Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2007-12-19

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-12-19

Wortprotokoll

Die Diskussion über eine Steueramnestie bewegt sich im Zielkonflikt zwischen Steuergerechtigkeit und Verbreiterung des Steuersubstrats dank der Deklaration von bisher nichtdeklarierten Einnahmen und Vermögen. Steuerhinterziehung hat bei uns immer noch den Geruch eines Kavaliersdeliktes. In den meisten anderen Ländern aber ist Steuerhinterziehung eine kriminelle Handlung, ein Delikt, das ebenso zu bekämpfen ist wie Steuerbetrug. Wer Steuern hinterzieht, enthält dem Staat Einnahmen vor, auf die dieser Anspruch hat. Das bedeutet weniger finanzielle Mittel für Bund, Kantone und Gemeinden, und dies wegen jener Personen, die überhaupt etwas ins Dunkle verschwinden lassen können, also sicher nicht wegen der Haushalte mit kleinen Einkommen.

Dazu kommt, dass man mit Steuerhinterziehung sein deklariertes Einkommen und Vermögen so reduzieren kann, dass man Anspruch auf staatliche Unterstützung erhält. Ich denke an die Prämienverbilligung bei der Krankenversicherung, an Stipendien, an tiefere Beiträge an Kindertagesstätten usw. Wer in einer Amnestie eine Hinterziehung zugibt, muss sich auch der Überprüfung solcher zu Unrecht erhaltener Beihilfen stellen. Wer sich gegen eine solche Überprüfung wendet, leistet dem Sozialhilfemissbrauch Vorschub. Dass gerade jene von solchen Untersuchungen nichts wissen wollen, die sonst nach Sozialdetektiven rufen, um Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfeleistungen zu kontrollieren, zeigt, für welche Klientel sie Politik machen: sicher nicht zugunsten der kleinen Leute.

Die SP-Fraktion ist bereit, sich auf die Diskussion der vorliegenden Botschaft einzulassen. Sie macht aber nicht jede Beschädigung der Steuergerechtigkeit mit. Insbesondere lehnen wir die Initiativen von Barbara Polla und dem Kanton Tessin ab und bitten Sie, diese beiden Initiativen abzuschreiben.

Zur Frage der Nachbesteuerung in Erbfällen: Diesem Teil der Vorlage kann die SP-Fraktion nicht zustimmen. Wir haben die Situation für Erben bereits verbessert, indem wir die Erbenbussen abgeschafft haben. Nun sollen die Erben und Erbinnen von Erblassern, die hinterzogen haben, gegenüber den Erben und Erbinnen von anständigen Erblassern bevorzugt werden? Und dies unter dem verführerischen Titel "Vereinfachung"? Zu dieser Einnahmenverringerungsmassnahme sagen wir Nein.

Zur Frage der straflosen Selbstanzeige: Die SP-Fraktion macht mit, wenn es sich um natürliche Personen handelt. Das haben übrigens in den Kommissionsdiskussionen auch die Grünen gesagt. Bei juristischen Personen, die ja alle durch Revisionsstellen überprüft werden, macht eine solche Amnestiemassnahme aber keinen Sinn. Wir lehnen sie deshalb ab. Geradezu eine Aufforderung zur Hinterziehung ist die Möglichkeit, sich immer wieder selbst anzeigen zu können und dabei von einem Bussenrabatt zu profitieren. Dieser Passus muss gestrichen werden. Wir unterstützen deshalb die entsprechenden Anträge der Minderheit Meier-Schatz.

Die Mehrheit der SP-Fraktion tritt auf die Vorlage ein, weil sie einen Schritt auf dieser Gratwanderung mitmachen möchte. Sie wird ihr dann zustimmen, wenn die sogenannte Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen nicht übertrieben wird, die straflose Selbstanzeige für Unternehmen entfällt und im Wiederholungsfall kein Bussenrabatt mehr gewährt wird.

Die beiden Initiativen, die wir Ihnen zur Abschreibung empfehlen, wollen eine generelle Amnestie. Die SP-Fraktion tritt auch deshalb auf dieses Geschäft ein, weil damit verhindert werden kann, dass weiterhin an einem Projekt einer generellen Amnestie, wie in diesen Initiativen gefordert, gearbeitet wird. Mit 12 zu 12 Stimmen und mit Stichentscheid des Präsidenten, der der SVP angehört, hat die Kommission leider beschlossen, diese Initiativen nicht abzuschreiben, sondern Fristverlängerung zu gewähren, immer noch mit dem Auftrag, dass die Kommission und damit dann der Rat ein Projekt für eine generelle Steueramnestie vorlegen müssen. Ich möchte jene, die nicht sicher sind, ob sie der Abschreibung zustimmen sollen oder nicht, doch bitten, daran zu denken, dass es nicht einfach um eine Verlängerung der Frist, sondern um eine Verlängerung des Auftrages für eine generelle Steueramnestie geht. Da machen wir nicht mit. Wenn Sie das beschliessen, ist für uns auch dieses Projekt 06.085 einer ganz kleinen, massvollen Amnestie gestorben.