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preparatory:AB 127963

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-12-19

Wortprotokoll

Eigentlich gibt es dem, was zugunsten dieses Projektes gesagt wurde, nichts mehr beizufügen. Ich möchte mich deshalb kurzfassen und Sie um Verständnis bitten, wenn ich jetzt nicht die ganze Botschaft nochmals wiederhole.

Es ist so, dass eigentlich früher eine fiskalische Faustregel galt, die lautete: Jede Generation sollte eine allgemeine Amnestie zugut haben. Es gab eine solche in den Vierzigerjahren, dann eine in den Sechzigerjahren, und eigentlich wäre sie daher schon lange wieder fällig gewesen. Aber in den letzten Jahren haben sich die Voraussetzungen für eine allgemeine Steueramnestie der klassischen Art, der früheren Art, fundamental verändert. Das ist auch der Grund, weshalb der Bundesrat dann nach der Vernehmlassung zum Schluss gekommen ist, dass wir eine allgemeine Steueramnestie nicht mehr befürworten können. Das hängt in erster Linie auch damit zusammen, dass seit den Sechzigerjahren im Bereich der Steuergesetzgebung - Stichwort Mehrwertsteuer -, im Bereich der Sozialwerke - Stichwort KVG mit Prämienverbilligungen -, im Bereich der Subventionierungen - Stichwort Landwirtschaft - eben so vieles dazugekommen ist, das man einbeziehen müsste, dass der Aufwand überhaupt nicht mehr bewältigt werden könnte, wenn man eine saubere allgemeine Amnestie durchführen wollte.

Deshalb beantragen wir Ihnen heute zwei Massnahmen. Beide beinhalten Anreize, entweder für die Erben oder für die Träger von Vermögen, die dem Fiskus vorenthalten wurden. Dieses Vorenthalten von Einkommen und Vermögen ist entweder eine Hinterziehung oder ein Betrug, und das - da [PAGE 2017] waren sich alle Redner einig, und dem schliesst auch der Bundesrat sich an - ist auf das Schärfste zu verurteilen. Es gibt keine Gründe, weder gegenüber dem Staat noch gegenüber den ehrlich steuernden Bürgerinnen und Bürgern, selber Vermögen vorzuenthalten. Das ist nicht zu verantworten, und das muss ins Recht gefasst werden.

Nun gibt es eben Fälle, die im Dunkeln bleiben. Und das wollen wir mit diesen beiden Massnahmen verhindern. Wir wollen versuchen, solche Fälle ans Tageslicht zu bringen, sie in den ordentlichen Kreislauf der Vermögensbesteuerung mit einzubeziehen und mit der Vermögensbesteuerung, von der primär die Kantone profitieren, dann auch die Einkommenssteuern aus den Vermögenserträgen zu erheben.

Es gibt unter rechtsstaatlichen, unter ethischen und unter fiskalischen Aspekten keine perfekte Lösung, sodass wir uns auf zwei Massnahmen konzentrieren mussten. Die erste ist die vereinfachte Nachbesteuerung. Hier geht es darum, dass die Nachsteuern inklusive der aufgelaufenen Verzugszinsen für die letzten drei Jahre nachzuliefern sind. Bei der zweiten Massnahme, der straflosen Selbstanzeige, geht es darum, dass man sich selber einmal anzeigen kann und dass dann die Busse wegfällt, aber alle anderen Verpflichtungen bestehen bleiben.

Frau Nationalrätin Genner hat die Frage aufgeworfen, ob nicht durch eine bessere Erfassung des Steuersubstrates eben auch mehr Steuergerechtigkeit entstehe und ob man nicht auf diese Weise besser verhindern könne, dass es zu Hinterziehungen und zu Betrug kommt. Da muss ich Ihnen sagen, dass die Steuergesetzgebung so, wie wir sie heute haben, von vielen Steuerzahlenden eben schon als zu kompliziert angeschaut wird. Ich glaube, wir haben ein dichtes Netz von Verfahren, mit denen wir Steuern erheben und mit denen wir die Steuererhebung dann letztlich auch zum Tragen bringen. Dazu gehören Verfahren, die teilweise in Verfügungen münden, gegen welche auch Beschwerde erhoben werden kann. Das sind rechtsstaatliche Verfahren, die allen Ansprüchen des Rechtsstaates genügen. Es gibt dazu die Steuerpraxis, welche von der Schweizerischen Steuerkonferenz, der Vereinigung der schweizerischen Steuerbehörden, überwacht wird. Ich glaube, man kann sagen, dass es bei allen Gesetzen, die mit Fiskalaspekten zu tun haben, Strafbestimmungen gibt. Und es gibt bei allen Gesetzen eben auch entsprechende Verfahrensvorschriften.

Ich ersuche Sie, diesen beiden Vorlagen zuzustimmen. Ich glaube, es geht darum, hier Anreize zu schaffen, Unrecht in Recht zu verwandeln. Es ist kein schönes Kapitel, das wissen wir. Aber es ist nötig, dass man von Zeit zu Zeit solche Brücken schlägt. Ich ersuche Sie auch, allen Initiativen keine Folge zu geben, welche die allgemeine Steueramnestie in einer späteren Phase dann doch noch wollen. Wir glauben, dass die Voraussetzungen dazu heute nicht mehr da sind.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und den Mehrheitsanträgen Ihrer Kommission, die Sie im Einzelnen diskutieren werden, zuzustimmen.

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