Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2007-12-19
Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-12-19
Wortprotokoll
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat an ihrer Sitzung vom 30. Oktober 2007 die am 24. März 2006 von Géraldine Savary sowie die am 11. Mai 2006 von Geri Müller eingereichten parlamentarischen Initiativen vorgeprüft. Die beiden Initiativen verlangen verbesserte Transparenz im Bereich der Löhne [PAGE 2032] und der Verwendung der Mittel von steuerbefreiten Organisationen. Während die von Frau Savary eingereichte Initiative auf in der Schweiz ansässige internationale Sportorganisationen beschränkt ist, fordert die parlamentarische Initiative Müller Geri die volle finanzielle und organisatorische Transparenz für alle steuerbefreiten Organisationen gemäss Artikel 56 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG). Dort geht es um Stiftungen, Vereine und Verbände.
Die Kommission beantragt mit 12 zu 11 Stimmen, der parlamentarischen Initiative Savary keine Folge zu geben. Ebenso beantragt sie, mit 14 zu 9 Stimmen, der parlamentarischen Initiative Müller Geri keine Folge zu geben. Beide Initiativen werden von einer Minderheit unserer Kommission unterstützt. Diese Minderheiten werden sich nachher - so nehme ich an - noch vernehmen lassen.
Nun zum Text und zur Begründung der beiden Initiativen: Géraldine Savary hat gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes eine parlamentarische Initiative mit folgendem Wortlaut eingereicht: "Die Steuergesetzgebung (DBG und StHG) wird so geändert, dass die internationalen Sportorganisationen ihre Bilanz, die Löhne ihrer Direktionsmitglieder und die Lohnskala offenlegen müssen." Kollege Geri Müller will, dass der Bundesrat beauftragt wird, dem Parlament ein Gesetz vorzulegen, das die volle finanzielle und organisatorische Transparenz für alle steuerbefreiten Organisationen sicherstellt. Insbesondere sollen in diesem Gesetz folgende Punkte geregelt werden:
1. die jährliche Publikation der Organisationsstrukturen und Verantwortlichen mitsamt Namen der Führungsgremien steuerbefreiter Organisationen im Sinne der guten Geschäftsführung;
2. die Offenlegung der Rechnung mit detailliert ausgewiesenen Einnahmequellen, Verwaltungskosten, Zuwendungen, Investitionen und anderen Ausgaben;
3. die individuelle Publikation sämtlicher Bezüge - Gehälter, Spesen, Honorare - der verantwortlichen Führungspersönlichkeiten der steuerbefreiten Organisationen;
4. die Offenlegung der Lohnstrukturen ihrer Angestellten mit Mindest- und Maximalgehältern, umgerechnet auf den Jahresbezug eines Vollpensums.
Die Kommission hat folgende Überlegungen angestellt: Ziel und Anliegen der Initiativen ist es ja, sicherzustellen, dass die Organisationen den gemeinnützigen Verwendungszweck der durch sie erwirtschafteten Mittel, welcher deren Steuerbefreiung rechtfertigt, regelmässig belegen müssen. Die Bedeutung einer solchen Regelung wird gemäss den Urhebern der Vorstösse nicht zuletzt durch die hohen Gewinne unterstrichen, die namentlich von internationalen Sportorganisationen wie Fifa oder Uefa erwirtschaftet werden. Die Mehrheit der Kommission ist aber der Auffassung, dass das Anliegen der Initiativen insofern erfüllt ist, als es den kantonalen Steuerbehörden unter bestimmten Umständen bereits jetzt möglich ist, die Rechtfertigung der Steuerbefreiung der genannten Organisationen zu überprüfen. Auch die Minderheit der Kommission ist sich der grossen Bedeutung namentlich der internationalen Sportorganisationen für den Standort Schweiz bewusst und stellt deren Steuerbefreiung nicht infrage. Sie erachtet eine verbesserte Transparenz aber im Sinne einer Gegenleistung als durchaus in Ordnung. Daher beantragt sie, dass wir diesen beiden parlamentarischen Initiativen Folge geben.
Ich bitte Sie jedoch, dem Antrag der Mehrheit zu folgen und beiden parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben.