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Joder Rudolf · Nationalrat · 2001-06-19

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-06-19

Wortprotokoll

Die Parlamentarischen Initiativen Eymann und Tschäppät verlangen eine Revision von Artikel 330a des Obligationenrechtes. Dieser Artikel enthält Bestimmungen über das Arbeitszeugnis.

Die Parlamentarische Initiative Eymann fordert in der Form der allgemeinen Anregung eine Änderung dieses Artikels in dem Sinne, dass klare Kriterien zur Definition der geleisteten Arbeit und zur Beurteilung von Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers vorgeschrieben werden.

Die Parlamentarische Initiative Tschäppät ist als ausgearbeiteter Entwurf formuliert. Sie verlangt eine Ergänzung von Artikel 330a Absatz 1 des Obligationenrechtes mit der Bestimmung, dass das Arbeitszeugnis "wahr, wohlwollend, klar und vollständig" sein muss. [PAGE 819]

Der Begriff "wohlwollend" bedeutet nicht, dass Anspruch auf ein gutes Zeugnis besteht, sondern er bedeutet: "Negative Vorkommnisse, die nicht charakteristisch für das Arbeitsverhältnis sind, dürfen nicht in ein Arbeitszeugnis aufgenommen werden."

Es geht darum, die von der Gerichtspraxis und der Rechtslehre entwickelten Grundsätze neu und zusätzlich in das Gesetz aufzunehmen. Als Begründung der Parlamentarischen Initiativen wird darauf hingewiesen, dass die Anwendung von Artikel 330a des Obligationenrechtes Schwierigkeiten bereite.

Seit dem Erlass dieses Artikels hat sich eine weit verbreitete und fragwürdige Praxis entwickelt. Sehr häufig werden Arbeitszeugnisse in verklausulierter Form und kodiert abgefasst. Damit werden Lesbarkeit, Verständlichkeit und Interpretierbarkeit des Zeugnisses eingeschränkt. Es fehlt an Wahrheit, Klarheit, Vollständigkeit und Transparenz. Dadurch wird zum Nachteil aller Beteiligten der eigentliche Sinn und Zweck des Arbeitszeugnisses infrage gestellt. Aus der Sicht der Initianten müssen deshalb in Artikel 330a des Obligationenrechtes die notwendigen Korrekturen vorgenommen werden.

Die Kommission für Rechtsfragen teilt die Meinung der Initianten; auch aus der Sicht unserer Kommission besteht Handlungsbedarf.

Das Arbeitszeugnis hat nicht an Wichtigkeit verloren, ganz im Gegenteil. Die zunehmende Flexibilisierung des Arbeitsmarktes bewirkt mehr Stellenwechsel. Weil das Arbeitszeugnis ein wesentliches Auswahlkriterium und eine wichtige Entscheidungsgrundlage ist, nimmt seine Bedeutung zu. Arbeitszeugnisse sind oft auch Gegenstand von Streitigkeiten, sodass sich auch die Gerichte damit zu befassen haben.

Beim weit verbreiteten codierten Zeugnis erkennt der Arbeitnehmer nicht auf Anhieb, wenn ein Zeugnis negativ ist, und er unterlässt es, sich zur Wehr zu setzen. Fehlende Aussagen werden als qualifiziertes Schweigen und somit negativ interpretiert, ohne dass der Arbeitnehmer etwas bemerkt. Aber auch für den Arbeitgeber ist ein wahres, klares und vollständiges Zeugnis als Entscheidungshilfe für Personalfragen sehr wichtig.

Es stellt sich nun die Frage, ob die geltende Gerichtspraxis auch noch im Gesetz festgeschrieben werden soll. Die Meinung der Kommission dazu ist: Ja. Der Arbeitnehmer hat einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf ein Zeugnis, das frei von Codierungen ist. Dieser Anspruch nützt ihm in der Regel allerdings wenig, weil er bis zum Abschluss des Prozesses über das ausgestellte Zeugnis die Suche nach einer neuen Stelle längstens aufgenommen hat.

Die gesetzliche Verankerung von Kriterien für die Abfassung von Arbeitszeugnissen ist nötig und wichtig. Wahre, klare, vollständige und allgemein verständlich abgefasste Zeugnisse, frei von Codierungen und Verklausulierungen, schaffen für alle Beteiligten eine klare Ausgangslage. Solche Zeugnisse bringen Rechtssicherheit, helfen Gerichtsfehler vermeiden und dokumentieren echte Sozialpartnerschaft.

Mit der Präzisierung und Ergänzung von Artikel 330a des Obligationenrechtes wird der zunehmenden Bedeutung der Arbeitszeugnisse auf dem Arbeitsmarkt Rechnung getragen. Falls den Initiativen Folge gegeben wird, können weitere Probleme des Arbeitszeugnisses geprüft werden; es geht dabei um Fragen der Beweislast, des Zeitpunktes und der Fristen für die Ausstellung.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 15 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen, der Parlamentarischen Initiative Eymann Folge zu geben. Sie beantragt mit 13 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Parlamentarischen Initiative Tschäppät Folge zu geben.