Studer Heiner · Nationalrat · 2004-03-08
Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · EVP/EDU Fraktion · 2004-03-08
Wortprotokoll
Zuerst gebe ich im Sinne von Artikel 11 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes meine Interessenbindung bekannt: Ich bin Präsident des Schweizerischen Dachverbandes Stationäre Suchthilfe.
Die EVP/EDU-Fraktion schliesst sich den Überlegungen der Minderheit an; sie schliesst sich damit auch den Minderheitsanträgen an.
Ich weise Sie darauf hin - das ist schon bei anderen Gelegenheiten in diesem Rat bekannt gegeben worden -, dass aufgrund eines Versicherungsgerichtsurteils aus dem Jahre 1996 die IV nicht mehr im gleichen Sinn beitragen darf. Man versuchte dann mit den Kantonen, ein neues Finanzierungsmodell auszuarbeiten, das bis jetzt nicht funktioniert; dies mit dem Resultat, dass eine ganze Reihe von Institutionen schliessen mussten; andere müssen kämpfen. Die Kantone, die jetzt eben mehr beitragen müssen, sind unterschiedlich engagiert - aber die Kantone müssten eben mehr beitragen! Das Hauptargument der Kantone in diesem Bereich lautet immer - obwohl sie Verantwortung zu tragen hätten -: Wir haben kein Geld, wir müssen sparen. Hier stammen die Gelder, um die es geht, ja ungefähr zur Hälfte aus dem Drogenbereich. Hier könnte man nun logischerweise nach dem Verursacherprinzip die Kantone verpflichten, einen Teil davon in diesem Bereich einzusetzen. Sie sind ja, wie die Minderheitssprecherin richtig gesagt hat, in der Höhe der Beiträge frei, in der Schwergewichtung frei; es gibt keine neuen Fonds, wenn sie nicht wollen, aber die Mittel sind da.
Von daher entspricht es der Logik, dass wir der Minderheit zustimmen. Ich möchte Ihnen aber sagen: Auch wenn Sie der Minderheit nicht zustimmen würden, wären die Kantone nicht aus der Pflicht entlassen. Es geht bei dieser Abstimmung nicht um die Frage, ob die Kantone sich in diesem Bereich engagieren müssen oder nicht. Wir geben ihnen vielmehr ein klares Zeichen: Hier habt ihr Gelder, die logischerweise in diesem Bereich eingesetzt werden können; tut das!
Von daher wäre das Zeichen richtig, den Minderheitsanträgen zuzustimmen - also auch dem Minderheitsantrag, der uns als Bund betrifft, dem zweiten Antrag - und damit diese Differenz zum Ständerat zu belassen.