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Schmid Samuel · Bundesrat · 2004-03-08

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2004-03-08

Wortprotokoll

Das Armeeleitbild sah bereits vor, dass ab 2008 jährlich Teile der Armee im Gefecht der verbundenen Waffen in Volltruppenübungen zu schulen seien. Dies ist für die Erhaltung und Weiterentwicklung der Kernfähigkeit der Raumsicherung und Verteidigung erforderlich. Sollen unsere Bataillons- und Brigadestäbe befähigt werden, ihre Truppen im Einsatz zu führen, muss die Schulung in Bezug auf das Gefecht der verbundenen Waffen auf modernen, informatikunterstützten Ausbildungsplätzen erfolgen, auf Plätzen, die eine professionelle Auswertung und gezielte Verbesserung des Ausbildungsstandards ermöglichen. Solche Ausbildungsplätze gibt es für Verbände ab Bataillonsgrösse in der Schweiz nicht.

Aus diesem Grund hält es der Bundesrat für sinnvoll, dass Volltruppenübungen für das Gefecht der verbundenen Waffen auf ausländischen, entsprechend eingerichteten Waffenplätzen erfolgen können, wenn im Inland keine Möglichkeit besteht. Der überwiegende Teil der Wiederholungskurse wird auch in Zukunft in der Schweiz durchgeführt. Muss auf ausländische Plätze ausgewichen werden, ist von gelegentlichen Übungen einiger Truppenkörper auszugehen, deren Gesamtbestand weit unter 10 000 Armeeangehörigen liegen wird. Der Nutzen der Ausbildung wird dadurch, dass der potenzielle Einsatzraum nicht mit dem Ausbildungsraum identisch ist, nicht infrage gestellt.

Bevor konkrete Entscheide zur Ausbildung von WK-Verbänden im Ausland getroffen werden können, sind aber noch zahlreiche Abklärungen vorzunehmen. Damit ist auch klar, dass zurzeit noch keine Kostenvergleiche angestellt werden können. Die früheren Schulungen in Schweden sind wegen ihrer kleineren Dimension nicht repräsentativ. Die Frage, inwieweit mit einem Partnerland eine annähernd kostenneutrale Lösung gefunden werden kann, wird ein zentraler Punkt dieser Abklärungen sein.