Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2010-06-01
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2010-06-01
Wortprotokoll
Sie haben sich bereits einmal mit dieser Frage auseinandergesetzt, und zwar im Zusammenhang mit der Behandlung der gleichlautenden Motion Fetz 09.4342 im März dieses Jahres. Die Motionärin hat damals ihre Motion zurückgezogen. Ich möchte Ihnen noch einmal die Begründung darlegen, die ich im Wesentlichen damals schon gebracht habe, um Sie zu bitten, die vorliegende Motion abzulehnen.
Wir sind dabei, Massnahmen gegen Zwangsheiraten und arrangierte Heiraten zu prüfen. Das wurde zu Recht auch von Herrn Gutzwiller gesagt. Wir prüfen Massnahmen in den Bereichen Strafrecht, Zivilrecht und Ausländerrecht. Wir sind dabei, ein umfassendes Konzept zur Verhütung von Zwangsverheiratungen sowie zur Unterstützung und zum Schutz der Opfer zu erarbeiten. In Erfüllung dieses Auftrags haben wir zusammen mit einem Begleitbericht bereits einen Vorentwurf mit den entsprechenden gesetzgeberischen Massnahmen und anderen Massnahmen zur Bekämpfung von Zwangsheiraten in die Vernehmlassung gegeben. All diese Bereiche werden diskutiert, und in den bereits eingegangenen Stellungnahmen wurden all diese Massnahmen auch weitestgehend unterstützt, sowohl was das Strafrecht als auch was das Zivilrecht und das Ausländerrecht anbelangt. Der Bundesrat hat von diesem Bericht Kenntnis genommen, und wir werden eine entsprechende Botschaft bis Ende dieses Jahres vorlegen.
Ein erster Entwurf für das geforderte Konzept in den Bereichen Prävention und Opferhilfe war bereits im Bericht "Strafbarkeit von Zwangsheiraten und arrangierten Heiraten" enthalten, den ich erwähnt habe. Diese Ideen werden seither auch weiterverfolgt, und Hauptakteur in diesem Bereich ist das Bundesamt für Migration. Gestützt auf das neue Ausländergesetz ist es auch daran, bestimmte Aktivitäten zu entwickeln, Vorschläge zu machen und Massnahmen umzusetzen. Dort, wo sich für die Präventions-, Unterstützungs- und Schutzmassnahmen auf Bundesebene soziologische Erhebungen als nötig erweisen und solche auch als machbar erscheinen, werden die betroffenen Stellen auch geeignete Vorkehrungen treffen. Wir sind der Auffassung, dass dazu heute kein Anlass besteht. Die Begründung ist die gleiche wie bei der Motion Fetz: Es besteht kein Anlass, eine bestimmt geartete soziologische Untersuchung anzustreben. Es braucht verschiedene Evaluationen, es braucht verschiedene Massnahmen; es macht keinen Sinn, sich dann auf eine einzige zu konzentrieren. Das ist der Grund für die Ablehnung, nicht dass wir inhaltlich nicht ohnehin bereit wären, solche Massnahmen zu treffen.