Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-12-21
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-12-21
Wortprotokoll
Die Frage der Festlegung der Kosten ist seit Jahren ein Politikum. Die Konkurrenten der grossen Telekomanbieter möchten die historischen Kosten anwenden, und die bisherigen Betreiber von Telekommunikationsnetzen haben natürlich vor allem den Wiederbeschaffungswert im Fokus. Wenn es aber um die Frage eines verlässlichen Wertes geht, dann wird es sehr schwierig. Es bestehen völlig unterschiedliche Interessen.
Ich mache mir keine Illusionen: Wir können die Vernehmlassung auch im Sommer eröffnen - man wird sich nie finden. Am Schluss wird der Bundesrat die Verordnung politisch wieder anpassen müssen, und ein Systemwechsel von der einen Kostenberechnungsmethode zur anderen ist, wie Sie sich vorstellen können, relativ schwierig.
Wir sind im Moment in einer Transitionsphase, in der wir in der Grundversorgung noch die Breitbandtechnologie haben. Ob das in zehn Jahren auch noch der Fall sein wird oder ob der Übergang zur Glasfasertechnologie kommen wird, ist offen. Wenn wir eine neue Kostenberechnungsmethode anwenden, müssen wir aufpassen, dass das dann für die künftigen Investitionen in neue Technologien nicht zum Rückschlag wird. Die Investitionen in die Glasfasertechnologie können nicht als historische Investitionen zählen wie beim Kupferkabel. Es sind neue Investitionen, und in diesem Bereich werden Sie wohl an der Methode mit Wiederbeschaffungswerten nicht vorbeikommen, denn in die Glasfasertechnologie investieren jetzt auch Städte oder Inhaber von Infrastrukturen des Staates, und diese werden darauf pochen, dass es wie bei einem normalen Investment, wie in anderen Bereichen auch um die Wiederbeschaffungswerte geht. Das Gleiche haben wir übrigens auch im Strombereich. Deshalb ist der Einwand, man sollte die historischen Kosten anwenden, bei den Infrastrukturen generell ein bisschen systemfremd.
Wir werden irgendeinen anderen Weg finden müssen. Was ich Ihnen sagen kann, Herr Ständerat Lombardi, ist, dass wir das Verfahren sicher nicht über Gebühr verlängern werden, weil wir ein Interesse haben, dass es auch hier vorwärtsgeht. Wir werden alles daransetzen, sehr rasch eine Vernehmlassung durchzuführen; vielleicht ist es dann im Sommer. Die Konkurrenten werden sich aber wie heute nicht grün sein. An der Ausgangslage wird sich auch durch eine um zwei, drei Monate frühere Vorlegung des Verordnungsentwurfes nichts ändern. Es geht jetzt um eine Zwischenphase, in der wir schauen müssen, dass wir eben trotzdem Investitionen haben.
Einfach noch eines: Es hat nichts zu tun mit Fastweb; es hat wirklich nichts damit zu tun. Ich möchte auch hier schon klar sagen, dass die Kommission ja bereits im Januar die Swisscom einladen und sich darum kümmern wird. Es ist richtig, dass die Swisscom darüber Auskunft geben soll, was die Hintergründe dieses Abschreibers sind. Es hat aber primär damit zu tun, dass der Kaufpreis seinerzeit in Schweizerfranken festgelegt wurde, entsprechend sind auch die Schulden in Schweizerfranken. Sie können sich vorstellen, dass der Wertverlust des Euro einen gewaltigen Abschreiber zur Folge hat. Das Unternehmen muss ihn auch wegen des nichtbeeinflussbaren Marktes und der italienischen Verhältnisse in Kauf nehmen. Darüber wird das Parlament, so denke ich, direkt das Unternehmen und nicht primär den Bundesrat befragen müssen. Für den Bundesrat ist wichtig, dass die Swisscom die Leistungsziele erreicht und somit auch Gewinnablieferungen erfolgen.
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