Lombardi Filippo · Ständerat · 2011-12-21
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP · 2011-12-21
Wortprotokoll
Die Kommission beantragt die Ablehnung der Motion. Die erste Begründung für diesen Antrag liegt im Titel der Motion selber. Die Kommission ist der Meinung, dass das, was wir haben, eine korrekte Umsetzung des Stromversorgungsgesetzes ist und das, was die Motion will, nicht unbedingt korrekt wäre. Die Motion widerspricht eigentlich dem Gesetz, indem sie fordert, dass sich der Preis für die Energielieferung an die Verteilnetzbetreiber im Umfang der Lieferung an die Endverbraucher mit Grundversorgung an den Gestehungskosten orientieren soll. Das entspricht natürlich nicht den Grundsätzen einer Liberalisierung des Strommarktes. Das ist einmal die Feststellung zur ersten Forderung.
Die zweite Forderung der Motion ist folgende: "Ohne explizite Mitteilung der Endverbraucher an die Verteilnetzbetreiber ist davon auszugehen, dass sie vom Netzzugang nicht Gebrauch machen. Marktberechtigte Endverbraucher befinden sich nur dann im freien Markt, wenn sie dies tatsächlich und explizit ihrem Verteilnetzbetreiber mitteilen." De quoi s'agit-il? Wir haben bekanntlich eine Liberalisierung in zwei Schritten vorgesehen. Mit dem ersten Schritt sind die Endverbraucher mit einem Verbrauch von über 100 000 Megawattstunden pro Jahr befreit, d. h., sie haben die Möglichkeit, den freien Netzzugang zu beantragen und sich selber einen Lieferanten ihrer Wahl zu suchen und die Preise vertraglich zu regeln. Sie sind nicht mehr gebunden. Die kleineren Kunden sind noch bis 2014 gebunden; dann sollte eigentlich der zweite Schritt der Liberalisierung kommen.
Was ist der Auslöser dieser Motion? Es ist ein Problem, das mit einem Grosskunden passiert ist. Er hat den freien Netzzugang verlangt, hat dann aber keine bessere Offerte bekommen als jene seines bisherigen Lieferanten. Darauf wollte er ins Grundversorgungssystem zurückkehren, was aber nicht möglich war. Das ist die Freiheit, die vom Gesetz vorgesehen ist. Wir sollten das jetzt nicht anders regulieren als im Gesetz vorgesehen. Inzwischen ist auch ein Bundesgerichtsurteil gefällt worden, das eigentlich die Situation vollumfänglich klärt.
Die Kommission hat sich lange mit diesem Thema beschäftigt, hat auch Anhörungen durchgeführt, hat Diskussionen mit dem Bundesamt für Energie geführt und ist zum Schluss gekommen, dass die Anliegen der Motion mit dem Geist des Gesetzes in Widerspruch stehen. Darüber hinaus ist es nicht nötig, jetzt, in der Erwartung der zweiten Phase der Liberalisierung, die sowieso für 2014 vorgesehen ist, noch etwas vom Bundesrat zu fordern. Jetzt haben wir noch zwei Jahre Übergangsfrist vor uns, 2012 und 2013, und ab 2014 sollen sowieso neue Regeln gelten.
Die Kommissionsmehrheit beantragt also die Ablehnung dieser Motion.