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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-03-17

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-03-17

Wortprotokoll

Der Präsident der Finanzkommission hat das Wesentliche an sich bereits gesagt. Vielleicht noch das: Warum diskutieren wir überhaupt über diese Fragen? Wir haben im September 2010, gestützt auf die damals zur Verfügung stehenden Zahlen, Wirtschaftsprognosen, vor allem auch Hochrechnungen für die Einnahmenseite, gemacht und sind zum Resultat gekommen, dass wir für die Jahre 2012 bis 2014 mit einem strukturellen Defizit zu rechnen haben. Die Einnahmenseite hat sich aber anders entwickelt als damals budgetiert. Bereits im November haben wir gesehen, dass wir mehr Einnahmen haben würden, als budgetiert waren, und auch die neusten Rechnungen zeigen - die Rechnung 2010 haben Sie gesehen -: Die Einnahmenseite hat sich markant verändert. Wir haben für das Jahr 2012 nicht mehr mit einem strukturellen Defizit zu rechnen, sondern mit einem strukturellen Überschuss. Die Situation hat sich geändert, und damit auch die Frage, wieweit alle Teile dieses ursprünglichen Konsolidierungsprogramms noch umzusetzen sind und wieweit man stufenweise vorgehen soll, wie das ja immer geplant war und bei Konsolidierungsprogrammen ja auch immer durchgezogen wurde.

Die Aktualisierung der Zahlen hat ergeben, dass wir in der Rechnung gegenüber dem Budget, wenn Sie so wollen, einen Überschuss von 5,6 Milliarden Franken haben. Davon sind 4,6 Milliarden einnahmenseitig, und immerhin ist mehr als 1 Milliarde ausgabenseitig begründet. Das möchte ich auch betonen: Es ist nicht allein die Einnahmenseite, es ist auch die Ausgabenseite, die sich verändert hat. Das sind die aktualisierten Zahlen. Sie sind nun der Finanzplanung 2012-2014 zugrunde zu legen. Gestützt darauf kommen wir zur Situation, dass wir 2012 einen strukturellen Überschuss [PAGE 303] haben und dass damit eigentlich die Voraussetzungen zur vollständigen Umsetzung eines Konsolidierungsprogramms im Gesetz per definitionem wegfallen.

Es braucht eigentlich keine zusätzlichen Massnahmen, um ein strukturelles Defizit zu beseitigen, weil wir keines haben; wir haben einen strukturellen Überschuss. Wir können Massnahmen unter irgendeinem Titel treffen, aber nicht unter dem Titel "Beseitigung eines strukturellen Defizits". Wenn wir einen Überschuss von 1 Milliarde Franken haben, können wir Massnahmen nicht in guten Treuen so bezeichnen.

Die andere Frage ist die - Herr Ständerat Freitag hat es gesagt -, wieweit die mittel- und langfristige Aufgabenüberprüfung zu einer Entlastung führt. Diese Frage bleibt offen, und dieses Projekt bleibt selbstverständlich bestehen. Wir wollen nicht nur das weiterführen, was wir Ihnen im Bericht zur Umsetzungsplanung der Aufgabenüberprüfung letztes Jahr vorgelegt haben, sondern auch überprüfen, welche der rund fünfzig Massnahmen auch mittel- und langfristig zu einer Entlastung führen könnten. Wenn wir heute auf diesen Teil des Konsolidierungsprogramms - die rund fünfzig Massnahmen im Umfang von 280 Millionen Franken - verzichten, so heisst das nicht, dass wir diese nie brauchen werden. Möglicherweise brauchen wir sie in einem Jahr oder in zwei Jahren; dann werden wir sie reaktivieren - soweit sie dann tatsächlich zu einer Entlastung führen.

Herr Freitag hat es gesagt: Fünf der sechs Teilprojekte des Konsolidierungsprogramms haben wir bereits umgesetzt, zum Teil schon mit dem Budget, zum Teil werden sie in den nächsten Jahren umgesetzt. Das sind die Querschnittkürzungen im Eigenbereich im Umfang von 160 bis 180 Millionen Franken; es ist die Teuerungskorrektur - etwas Selbstverständliches -, die rund 450 Millionen Franken beträgt; es sind die Passivzinsen - das wurde auch gesagt - im Umfang von 500 Millionen Franken; es ist die Kompensation vorgezogener Investitionen im Rahmen des Stabilisierungsprogramms im Umfang von 170 Millionen Franken; es sind einnahmenseitige Entlastungen. Ich möchte damit sagen: Einen guten Teil des Konsolidierungsprogramms haben wir bereits bewältigt. Es geht jetzt noch um die erwähnten Massnahmen, die nur einen relativ geringen Umfang haben, wenn man es auf das ganze Programm bezieht.

Die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform II kann man in etwa abschätzen; Herr Ständerat Freitag hat darauf hingewiesen. Wir rechnen damit, dass wir auf der Seite der Verrechnungssteuer Mindereinnahmen haben werden, und zwar alleine aus dem Kapitaleinlageprinzip, also aus dem Wegfall von Verrechnungssteuereinnahmen, weil Einlagen, die zurückbezahlt werden, nicht als Dividenden ausgeschüttet werden, also nicht mehr versteuert werden müssen. Das wird zum einen bei der Verrechnungssteuer ein Minus in der Grössenordnung von 200 bis 300 Millionen Franken bewirken; das wird 2011 und vor allem 2013 der Fall sein. Es ist also wiederkehrend, das wird auf Jahre hinaus so sein; wir rechnen mit etwa zehn Jahren. Es wird also während ungefähr zehn Jahren ein Minusbetrag resultieren, bis sich das Ganze ausgeglichen haben wird und wieder Dividenden ausgeschüttet werden.

Zum anderen ist insgesamt ein Rückgang - Einbruch kann man nicht sagen - bei den direkten Einkommenssteuern für Gemeinden, Kantone und Bund zu gewärtigen. Dieser wird ungefähr 200 bis 300 Millionen Franken ausmachen; diese 200 bis 300 Millionen werden auch wieder über eine Zeitdauer von etwa zehn Jahren anfallen. 100 Millionen Franken davon betreffen die direkte Bundessteuer, das werden Mindereinnahmen sein. Aber das Ganze befindet sich in einem Schwankungsbereich angesichts des Volumens der direkten Bundessteuer von rund 18 Milliarden Franken. So genau können wir ohnehin nicht budgetieren. Ich denke auch, dass wir das dort wieder mit Mehreinnahmen auffangen können.

Damit ist die Frage wirklich gerechtfertigt - und es ist auch richtig, dass man sich Gedanken darüber macht -, ob wir nicht weiter gehen sollen, wie wir das bereits beim Budget getan haben, wo wir uns für ein stufenweises Vorgehen entschieden haben. Wir haben bereits im Budget einen Teil des Konsolidierungsprogramms nicht umgesetzt, weil wir damals schon gesagt haben, dass wir das nicht brauchen. Wir haben auch im Transferbereich bereits auf Teile für das Jahr 2011 verzichtet. Insofern ist diese Diskussion eigentlich schon geführt worden.

Es ist vertretbar, wenn man jetzt darauf verzichtet, diese rund fünfzig Massnahmen kurzfristig umzusetzen. Diejenigen Massnahmen in diesem Teil, die sich dann auch mittel- und langfristig als sinnvoll erweisen, können wir im Zusammenhang mit der Aufgabenüberprüfung, die wir ohnehin machen, weiter prüfen; Sie werden den Stand der Aufgabenüberprüfung mit der Rechnung präsentiert erhalten.

Von daher teile ich die Auffassung Ihrer vorberatenden Kommission, dass wir auf diesen Teil des Konsolidierungsprogramms wirklich verzichten können.

[VS]