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Janiak Claude · Ständerat · 2010-11-30

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-11-30

Wortprotokoll

Ich möchte mich zunächst entschuldigen, dass ich erst jetzt mit diesem Antrag komme und dies nicht bereits in der Kommission getan habe. Ich habe deshalb auch den Präsidenten vorgängig darüber informiert und mit ihm das Gespräch gesucht. Mir ist bei der Vorbereitung dieses Geschäfts einfach aufgefallen, dass wir bei Litera b von "abonnierten Zeitungen" - das war unser Beschluss - gesprochen hatten. Dieser Begriff "Abonnement", "abonniert" ist dann bei der Formulierung des Nationalrates weggefallen.

Ich habe mich gefragt, was das bedeuten könnte. Die Presseförderung ist ja ein Dauerthema. Schon vor drei Jahren, als wir im Parlament über dieses Geschäft diskutierten, war man sich einig, dass die Abgrenzung bezüglich der Presseförderung grundsätzlich gleich bleiben soll wie früher, mit Ausnahme von Zeitungen von Grossverteilern. In den Protokollen kann man lesen: "Statu quo moins les subventions aux grands." In der Folge hat dann ein Entscheid des Bundesgerichtes etwas für Verwirrung gesorgt. Es hat Artikel 15 des Postgesetzes wörtlich ausgelegt und eigentlich eben nicht im Sinne des Gesetzgebers, der klar gesagt hatte, es solle sich nichts ändern. Die Folge war, dass nur noch Verlage, die Mitglieder bedienen, ermässigungsberechtigt sind, nicht mehr alle Nonprofit-Verlage. Darunter fielen etwa auch Konsumentenzeitschriften, die dann dem höheren Porto unterstellt wurden. Das Bundesgericht hat übersehen, dass es keine einzige Zeitung oder Zeitschrift in der Schweiz gibt, bei der alle drei Voraussetzungen erfüllt sind; dies aus einem ganz einfachen Grund: Entweder erhält jemand eine Zeitung aufgrund eines Abonnements oder aufgrund eines Mitgliedschaftsverhältnisses. Es liegt also alternativ ein Abo-Vertrag oder eine Vereins- oder Genossenschaftsmitgliedschaft vor. Die Post hat schon bisher die Stiftungen als Nonprofit-Organisationen behandelt und ihre Publikationen an alle Adressaten zum ermässigten Tarif befördert.

Die nationalrätliche Version würde meines Erachtens alle abonnierten Zeitungen und Zeitschriften von Nonprofit-Verlagen definitiv von der Ermässigung ausnehmen. Allerdings wurde uns in der Kommission gesagt, es würde sich gar nichts ändern. Aber da bin ich eben doch hellhörig geworden. Wenn das plötzlich wegfällt, dann macht man ja damit auch eine Aussage. Es gibt meines Erachtens keinen einleuchtenden Grund, Abonnenten von Publikationen von Nonprofit-Verlagen für die bestellten Zeitungen und Zeitschriften mehr Porto zahlen zu lassen als Mitglieder und Spender von teilweise gewinnstrebigen Organisationen.

Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag zuzustimmen. Ich bin dem Sprecher der Kommission dankbar, dass er signalisiert hat, dass er mit dem Antrag einverstanden sein kann.