Diener Lenz Verena · Ständerat · 2010-11-30
Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-11-30
Wortprotokoll
Ihre Kommission hat an der Sitzung vom 17. November 2010 die vorliegende Motion beraten. Diese wurde am 3. Oktober 2007 von unserem Nationalratskollegen Sep Cathomas eingereicht und am 8. September 2009 vom Nationalrat angenommen. Die Motion fordert eine departementsübergreifende Strategie für den effizienten Mitteleinsatz bei der Prävention von Naturgefahren. Dabei sind die Prioritätsordnung nach den Kriterien des integralen Risikomanagements, die entsprechenden Kriterien für die Subventionierung, eine transparente und klare Regelung für die Kontrolle der Projektverläufe und Finanzflüsse sowie die Regelung der Überprüfung der ausgeführten Projekte auf ihre Gefahrenabdeckung zu beachten. So weit zum Inhalt der Motion.
Ich erlaube mir einen kurzen Blick in die Vorgeschichte: Im Jahr 2007 verfasste die Parlamentarische Verwaltungskontrolle zuhanden der GPK-NR einen Bericht über den Umgang der Bundesverwaltung mit Naturgefahren. Dieser Bericht, der sich auf die Vergangenheit - 1993 bis 2005 - bezog, zeigte diverse Mängel auf. Gestützt auf diesen Bericht hat unser Nationalratskollege eben diese Motion eingereicht. Inzwischen ist aber der Bundesrat aktiv geworden. Er hat das damalige Bundesamt für Wasser und Geologie und das damalige Buwal aufgehoben und diese beiden Ämter im Jahr 2005 im Bundesamt für Umwelt (Bafu) zusammengelegt. Das Bafu erhielt zudem den Auftrag, integrierte Fachstelle für Naturgefahren des Bundes zu sein. Die Prozesse gemäss Waldgesetz und Wasserbaugesetz wurden aufeinander abgestimmt und lassen heute eine einheitliche Kultur im Bereich der Wahrnehmung von Naturgefahren zu. Die bundesweite Organisation im Bereich Warnung und Alarmierung wurde im Jahre 2007 ebenfalls neu definiert. Auch die Einführung des neuen Finanzausgleichs (NFA) brachte eine zusätzliche Klärung bezüglich Verantwortlichkeit sowie harmonisierte Subventionsgrundsätze und klarere Anforderungen an die Projekte. Im September 2007 beschloss der Bundesrat zusätzlich, in den kommenden Jahren mehr finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, als in der Finanzplanung vorgesehen waren.
Aufgrund dieser eingeleiteten Veränderungen und der Behebung der konstatierten Mängel kam Ihre Kommission zum Schluss, dass die Anliegen der Motion als erfüllt betrachtet werden können, und sie beantragt Ihnen einstimmig die Ablehnung der vorliegenden Motion.
Noch eine kurze Ergänzung: Auch die GPK hat im Jahre 2008 die Fachbereiche im Bundesamt für Umwelt nochmals überprüft und ist zum Schluss gekommen, dass die heutige Behandlung dieser fachlichen Aspekte sehr zufriedenstellend geschieht. In diesem Sinne können wir alle diese Motion als erfüllt betrachten und sie entsprechend ablehnen.