Schweiger Rolf · Ständerat · 2010-11-30
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-11-30
Wortprotokoll
Es liegt Ihnen ein Antrag Maissen vor, und deswegen erachte ich es als richtig, wenn ich Ihnen die Zusammenhänge dieses Beschlusses kurz darstelle. Sie wissen, dass eine Initiative pendent ist, und zwar ist es die Initiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen". Der von Ihnen nun zu beurteilende Beschluss versteht sich als indirekter Gegenvorschlag zu dieser Initiative. Das ist seine eine Funktion. Die zweite Funktion dieses Beschlusses besteht darin, dass er sich als flankierende Massnahme zur Aufhebung der Lex Koller versteht.
Das Ganze ist nun wie folgt abgelaufen: Es ist Ihnen ein Entwurf des Bundesrates unterbreitet worden, der ganz kurz ist, indem er bloss sagt, dass in den Richtplänen die Gebiete bezeichnet werden sollen, in denen besondere Massnahmen ergriffen werden müssen, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen sicherzustellen. Ihre UREK hat sich nun entschlossen, dass diese sehr allgemein gehaltene Bestimmung im Bundesgesetz über die Raumplanung etwas präzisiert werden soll. Sie hat bei Artikel 8 zwei neue Absätze eingefügt, nämlich die Absätze 3 und 4. In welcher Weise hat nun Ihre Kommission diesen vom Bundesrat aufgenommenen Grundsatz präzisiert? Sie hat gesagt, dass gewisse Massnahmen ergriffen werden sollen, zumindest beim Erlass von Richtplänen geprüft werden sollen, nämlich dass in den hiefür infragekommenden Gebieten die Zahl der Zweitwohnungen gegebenenfalls beschränkt werden soll; das ist die erste Massnahme. Die zweite Massnahme ist, dass in Tourismusgebieten einerseits eine gewisse Förderung der Hotellerie erfolgen soll und andererseits der preisgünstige Bau von Erstwohnungen insbesondere für die einheimische Bevölkerung Gegenstand der Richtplanung sein soll. Es sollen - Massnahme drei - auch Bestrebungen unterstützt werden, welche eine bessere Auslastung der Zweitwohnungen bezwecken; man will also, mit einfachen, plakativen Worten gesagt, den kalten Betten etwas den Kampf ansagen.
Die Kommission hat sich dann weiter für eine Bestimmung ausgesprochen, nämlich für Absatz 4 von Artikel 8, welcher präzisiert, unter welchen Voraussetzungen das Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen nicht mehr ausgewogen ist und sich in diesem Sinne Massnahmen bei der Richtplanung aufdrängen. Dies ist dann der Fall, wenn erstens das Landschafts- und Ortsbild durch die Zweitwohnungen gestört wird, wenn zweitens hohe Immobilienpreise das Angebot an preisgünstigen Wohnungen für Einheimische erheblich einschränken, wenn drittens der Bau von Zweitwohnungen einen grossen Teil der noch nicht überbauten Bauflächen beansprucht oder wenn viertens durch einen übermässigen Zweitwohnungsbau die touristische Attraktivität und die Wirtschaftlichkeit des touristischen Angebotes beeinträchtigt werden. Diese beiden Präzisierungen hat der Nationalrat bis jetzt immer abgelehnt, und dies ist auch der Antrag, den Ihnen Kollege Maissen stellt.
Der Nationalrat hat noch etwas Weiteres gemacht: Er hat in dieser Vorlage, die an sich nur die Erst- und Zweitwohnungen zum Gegenstand hat, eine neue Bestimmung aufgeführt, die mit diesem Thema an sich nichts zu tun hat, nämlich eine Bestimmung, welche regelt, unter welchen Voraussetzungen bestehende Gebäulichkeiten im übrigen Gemeindegebiet wiederaufgebaut oder umgewandelt werden können. Der Nationalrat hat dies damit begründet, dass diese Frage das Parlament nun schon lange beschäftige und man dieses Problem, vor allem die Umwandlung und Wiedererrichtung landwirtschaftlicher Bauten, in diese Vorlage hineinnehmen wolle. Auch da hat Ihre Kommission bis jetzt immer gesagt, dass wir das nicht wollen. Wir wollen, dass sich diese Vorlage, die wir nun zu diskutieren haben, darauf beschränkt, ein indirekter Gegenvorschlag zur Initiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen" zu sein.
Heute stehen wir vor folgender Situation: Das Geschäft wurde vom Nationalrat dreimal beraten, und heute ist es zum dritten Mal in Ihrem Rat. Ich will nicht Prophet sein, aber ich glaube, dass auch nach unserer heutigen Debatte noch Differenzen zum Nationalrat bestehen werden. Es ist bereits eine Einigungskonferenz auf nächste Woche angesetzt, und es ist zu hoffen, dass dort eine Lösung gefunden werden kann, weil es nicht gut wäre, wenn der Initiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen" kein indirekter Gegenentwurf gegenübergestellt würde.
Zu den einzelnen Bestimmungen, die ich weitgehend schon skizziert habe: Es geht um Artikel 8. Bei Absatz 2 ist die Fassung des Bundesrates unbestritten, nämlich die generelle Formulierung, dass Massnahmen zu ergreifen sind, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen sicherzustellen. Umstritten sind die von Ihrer Kommission gemachten Präzisierungen bezüglich der Massnahmen auf der einen und des Verhältnisses zwischen Erst- und Zweitwohnungen auf der anderen Seite. Die entsprechenden beiden Absätze hat der Nationalrat gestrichen, und auch Kollege Maissen will sie streichen.