Leuthard Doris · Bundesrat · 2010-11-30
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2010-11-30
Wortprotokoll
Ich habe ja diese Vorlage geerbt und dann bei der Einarbeitung festgestellt, dass ich in einem Stadium dazukomme, in dem vieles schon ein bisschen "verkachelt" ist, wenn ich mir erlauben darf, das so zu sagen. Die beiden Räte konnten sich bisher nicht finden, und wir gehen auf eine Einigungskonferenz zu, darüber sind wir uns ja wahrscheinlich einig.
Wenn ich rückblickend in Erinnerung rufen darf: Ausgangspunkt war die Erkenntnis, dass wir heute im Zweitwohnungsbau und -erwerb nicht mehr die Situation haben, dass vorwiegend ausländische Personen Zweitwohnungen kaufen, sondern es sind selbstverständlich und in überwiegendem Masse auch Schweizerinnen und Schweizer - daher die Einsicht, dass die Lex Koller kein zeitgemässes Instrument mehr ist. Aber die Problematik "Zweitwohnungsbau/Zweitwohnungserwerb" besteht. Es ist eine Problemstellung, die für die betroffenen Regionen ganz unterschiedliche Probleme aufwirft. Wir haben in gewissen Regionen das Problem der kalten Betten, das überwiegt. Wir hatten in einigen Gemeinden vor allem den Druck auf den Wohnungsbestand der Ortsansässigen, einen immensen Preisdruck. Wir hatten den Druck auf die Hotellerie. Wir haben Situationen, in denen man teure Infrastrukturen für ein paar wenige Häuser oder Quartiere bauen und unterhalten muss.
Es sind also unterschiedliche Problemstellungen. Deshalb muss man auch bei der Wahl der Massnahmen darauf achten, diese flexibel auszugestalten und den unterschiedlichen Problemstellungen gerecht zu werden; darauf hat auch Herr Ständerat Maissen zu Recht hingewiesen. Es gibt Kantone, die mit der bestehenden Gesetzgebung oder mit einer Richtplananpassung reagiert haben und das Problem zum Teil schon entschärfen können. Frau Ständerätin Diener hat aber auch Recht: Es gibt eine gewisse Verlagerung in den städtischen Bereich; dies aus unterschiedlichen anderen [PAGE 1046] Gründen. Das hat auch mit der Zuwanderung zu tun und mit der Tatsache, dass heute der Wohn- und der Arbeitsort für viele Menschen nicht der gleiche ist; damit hat diese Problematik zugenommen.
Wir müssen auf diese Fragen mit der Siedlungspolitik, mit der Wohnpolitik Antworten finden. Wir haben eine Verknappung des Wohnraums. Wir haben in gewissen Städten entsprechend hohe Preise, die sich viele Menschen nicht mehr leisten können. Wir haben auch das Interesse, das Kulturland, das Landwirtschaftsland bestmöglich zu unterhalten. Es sind also ziemlich konträre Interessen, die man hier einbetten muss.
Was im Moment bleibt, ist eine Volksinitiative, welche zum Zweitwohnungsbau respektive zu dieser Problematik recht rigide Lösungen vorschlägt, die eben inflexibel wären und welche der Bundesrat und auch das Parlament bisher als zu weitgehend betrachtet haben. Deshalb hat man gesagt, dass die bereits vorhandene Gesetzesvorlage, wonach man bei einer Aufhebung der Lex Koller generell griffige Massnahmen im Zweitwohnungsbau treffen soll, ein taugliches Instrument ist: Einerseits soll sie dieser Aufhebung der Lex Koller gerecht werden und Vertrauen schaffen, dass wir diese Problemstellung des Zweitwohnungsbaus ernst nehmen; andererseits soll sie dieser Initiative etwas gegenüberstellen können.
Es ist so, Herr Ständerat Maissen: Es geht schlussendlich um die Kompetenz der Kantone. Sie sind und bleiben zuständig. Aber es braucht bei dieser Ausgangslage irgendwo auch Spielregeln, weil nicht alle in diesem Bereich so vorbildlich sind wie die Bündner und weil auch hier eben eine gewisse Vorgabe durch die politisch Verantwortlichen sinnvoll erscheint. Deshalb begrüsst der Bundesrat die Verfeinerung durch das ständerätliche Konzept, welches im Verhältnis Erstwohnungen/Zweitwohnungen doch Präzisierungen - auch als Orientierungshilfe für die Kantone - darlegt. Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) - das wurde von Herrn Ständerat Maissen erwähnt - hat Anfang Juli dieses Jahres eine Planungshilfe publiziert, die, soweit ich das beurteilen kann, sehr gut ankommt und einiges schon vorwegnimmt, was dann auf Gesetzesstufe vorhanden ist, und die auch Hilfsmittel und geeignete Beispiele aufzeigt, wie man kantonal oder kommunal auf diese unterschiedlichen Herausforderungen reagieren kann. Das kann dazu führen, dass es neu in Gemeinden Bauzonen gibt, die für Ortsansässige reserviert sind; das kann dazu führen, dass man Hotelzonen definiert; das kann dazu führen, dass man in einer Gemeinde eine aktive Baulandpolitik als richtiges Instrument erachtet. Das ist mit diesem Artikel 8 nach wie vor möglich und wird unterstützt. Ich glaube, viele Kantone begrüssen das auch.
Jetzt zur zweiten Problematik, bei der auch die Hauptdifferenz zum Nationalrat besteht: Sie hängt natürlich damit zusammen - das möchte ich hier wirklich auch nochmals betonen -, dass der Nationalrat mit Artikel 24c generell das Bauen ausserhalb der Bauzone auch in diese Vorlage aufnehmen will, weil er hier zusätzlich zur ersten Problematik noch die landwirtschaftlichen Wohnbauten einpacken will. Ich möchte mich hier dazu äussern, weil grundsätzlich natürlich auch die von Herrn Ständerat Maissen aufgeworfene Problematik damit zusammenhängt. Sie wissen, dass der Bundesrat die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes angekündigt hat, dass sie in der Vernehmlassung war, dass sie grosse Widersprüche zwischen den Kantonen hervorgerufen hat. Ich will diese Vorlage im nächsten Jahr bringen, weil ich überzeugt bin, dass generell die Siedlungspolitik und gerade die Frage, wie wir mit Bauten ausserhalb der Bauzone - seien es landwirtschaftlich oder nicht landwirtschaftlich genutzte - umgehen, viele Regionen beschäftigt. Dazu gibt es auch in der Rechtsprechung und in der kantonalen Praxis grosse Unsicherheiten. Das muss endlich geklärt werden, und ich bin gewillt, Ihnen das zu unterbreiten. Auch hier wird es dann eine Abstimmung darüber geben, wie viel Einfluss der Bundesgesetzgeber übernimmt und was man nachher wieder der Praxis, dem Vollzug der Kantone, überlässt. Das sind extrem schwierige Fragen.
Ich erachte es als völlig deplatziert und sogar gefährlich, das jetzt mit Artikel 24c mit der Grundsatzproblematik des Zweitwohnungsbaus zu verknüpfen, hier einen Schnellschuss zu machen. Wenn ich mit den Kantonen darüber rede, so stelle ich fest, dass diese nach Antworten suchen. Es gibt aber noch keine konsolidierte Haltung der Kantone zu diesen Fragen. Ich möchte mir die Zeit nehmen, was Artikel 24c betrifft, um eine seriöse Vorlage zur grundsätzlichen Problematik des Siedlungsdruckes und der Zurverfügungstellung von Wohnfläche, von zahlbarem Wohnraum für die Menschen in diesem Land auszuarbeiten. Das muss sein, aber es muss seriös und fundiert sein. Ohne die Kantone kann man meines Erachtens hier nicht legiferieren; das würde ich sogar als sehr gefährlich erachten. Ich bin davon überzeugt, ich bringe Ihnen das, ich verspreche Ihnen das.
Ich bitte Sie, zu dieser Volksinitiative seitens des Parlamentes jetzt eine klare, gute, griffige Antwort zu geben, damit man gleichzeitig angesichts der Ängste, dass es keine Einschränkung geben könnte, wenn man die Lex Koller abschafft, glaubhaft sein kann. Ich bitte Sie, bei Artikel 8 dem Antrag der Kommission zuzustimmen.Es braucht sicher Präzisierungen, auch auf Verordnungsebene, und es gibt Interpretationsbedarf, wie Herr Ständerat Schweiger zu Recht gesagt hat; dessen sind wir uns bewusst. Ich denke, dass es für den Moment die Antwort ist, die uns weiterbringt. Alles andere zu diesen Siedlungsfragen werde ich Ihnen dann in einem Jahr bringen und freue mich auf die künftigen Diskussionen.