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Stähelin Philipp · Ständerat · 2009-06-02

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-02

Wortprotokoll

Vorsteuerguthaben stellen für die Steuerpflichtigen Forderungen dar, und zwar erstklassige Forderungen, wie Sie wissen, wenn Sie an die Bonität des Bundes denken. Sie haben das von der Frau Kommissionspräsidentin gehört. Der tiefere Grund für den Antrag der Kommissionsmehrheit hier ist natürlich, dass es gerade in den heutigen Zeiten des Wirtschaftsabschwungs für Unternehmen nicht nur interessant, sondern geradezu lebensnotwendig sein kann, sich kurzfristig Liquidität zu beschaffen und dafür auch auf die Forderungen gegenüber dem Bund zurückzugreifen. Sie haben hier mit dieser Massnahme eigentlich einen Entscheid vor sich, der geradezu zum Konjunkturprogramm gehören könnte. Es ist für die Unternehmen sehr interessant, wenn sie hier auf dieses Mittel zurückgreifen können.

Ich habe jetzt diverse Gründe gehört, weshalb das nicht infrage komme:

Bundesgerichtsentscheid. Ja, das Bundesgericht hat aufgrund des bisherigen Rechts entschieden, und das heutige Recht regelt die Frage der Abtretung oder Verpfändbarkeit von Forderungen nicht; es wäre aber trotzdem unklug, den Pfandwert solcher Forderungen gerade in der heutigen Zeit brachliegen zu lassen.

Die Verwaltung stehe vor enormen Risiken, habe ich gehört. Selbstverständlich dürfen mit einer allfälligen Abtretung oder Verpfändung der Forderungen an eine Bank oder an einen Gläubiger des Steuerpflichtigen die Rechte des Fiskus am Steueraufkommen nicht beschnitten werden. Das haben wir in Absatz 2 so geregelt. Es stehen sämtliche Einreden offen, auch die Steuersicherungsmittel; diese sind durch die Abtretung unberührt, wie das bei jeder Zession der Fall ist. Das ist nun wirklich nichts Aussergewöhnliches. Man kann auch faule Forderungen abtreten, und dann kommt das vors Gericht. Das ist ganz normal; ich sehe nicht ein, weshalb die Risiken höher sein sollten.

Die administrativen Schwierigkeiten seien allzu gross: Dafür habe ich viel Verständnis. Wir sollten immer für möglichst einfache administrative Abläufe sorgen. Auf der anderen Seite habe ich festgestellt, dass in der Botschaft steht, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung für die Umsetzung dieses Gesetzes 30 Beamte mehr einstellen will. Das finden Sie in der Botschaft, die ja schliesslich "zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer" übertitelt ist. Ich gehe davon aus, dass damit auch diese allfällig noch etwas grösseren Verwaltungsprobleme bewältigt werden können. Ich möchte das nicht kleinschreiben. Es wird ohne Zweifel mehr administrativen Aufwand geben. Aber wenn Sie das ins Verhältnis setzen zu den Vorteilen dieses Antrages für die Wirtschaft insgesamt, dann, glaube ich, ist das tragbar. Ich bin der Auffassung, dass der Antrag, den wir hier stellen, exakt in die heutige Wirtschaftslage passt.

Ich bitte Sie um Unterstützung des Antrages der Mehrheit.