preparatory:AB 128806
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-06-02
Wortprotokoll
Ich vermute, dass Ständerat Schweiger nicht "kurzfristig", sondern "kurzsichtig" sagen wollte, denn "kurzsichtig" ist, was er meinte. Kurzsichtig ist es, wenn man Emotionen nachgibt, wenn man Sachverhalte nur oberflächlich betrachtet, statt dass man sie genauer prüft und dann eben mit einer vertieften Sicht zu anderen Ergebnissen kommt. Das wollte er, glaube ich, sagen. In seiner "Vorlesung" legte er eigentlich dar, man solle in dieser Frage nicht kurzsichtig argumentieren.
Es stimmt, diese Frage zu beantworten wird in erster Linie ein Kommunikationsproblem sein, weil die Sportverbände, die gemeinnützigen Organisationen, die Freiwilligen natürlich alle kommen und sagen werden: "Wir Armen, ach, wir Armen!" Ich weiss, das wird sehr schwierig. Aber schauen Sie nüchtern hin: Bei all diesen Organisationen bleiben nach dem Antrag der Mehrheit der Kommission und der Fassung des Nationalrates drei Dinge unbesteuert: 1. Leistungen, die gegen Mitgliederbeiträge erbracht werden; sie bleiben wie bisher ausgenommen. 2. Dem Publikum unmittelbar erbrachte kulturelle Dienstleistungen; es wurde von Theater gesprochen. 3. Die Eintrittsgelder und Startgelder bei Sportveranstaltungen, auch das bleibt alles ausgenommen, wie heute. Für den Kern der Tätigkeit dieser Vereine und Organisationen bleibt alles gleich.
Was wegfallen soll, sind hingegen Wettbewerbsverzerrungen zulasten anderer Anbieter mit einer anderen Rechtsform. Auf diese Situation habe ich schon im Zusammenhang mit dem Vorstoss von Ständerat Kuprecht aufmerksam gemacht. Ich habe Ihnen letzte Woche gesagt, dass ich das Thema diese Woche wieder aufnehmen werde. Jetzt ist der Moment da. Kommissionspräsidentin Sommaruga hat auf den Sachverhalt aufmerksam gemacht, dass man gewisse Geschäfte in der Form eines Vereins oder einer gemeinnützigen Organisation tätigen kann, was dann effektiv Konkurrenzcharakter hat gegenüber den KMU, die davon leben müssen. Ständerat David hat auch sehr deutlich darauf aufmerksam gemacht. Ich glaube, wir sollten nicht der Versuchung erliegen, hier nun die Emotionen allzu sehr spielen zu lassen.
Zur Frage, wie viele es sind, Herr Gutzwiller: Bei einer Umsatzlimite von 100 000 Franken wären nicht ganz 900 Organisationen mehr steuerpflichtig als bei Annahme Ihres Antrages. Das heisst aber nicht, dass sie dann ihren ganzen Umsatz und ihren ganzen Vereinshaushalt versteuern müssten. Vielmehr bleiben die Dinge, die ich vorhin genannt habe, ausgenommen. In vielen dieser Fälle bleibt am Ende dann wahrscheinlich nicht mehr sehr viel zu versteuern übrig. Aber das ist dann wenigstens wettbewerbsgerecht, sodass nicht andere, z. B. KMU, in eine Wettbewerbsverzerrung hineingeraten. Das ist des Pudels Kern.
Deshalb ersuche ich Sie, hier Ihrer Kommission und damit dem National- und dem Bundesrat zuzustimmen.