Schweiger Rolf · Ständerat · 2009-06-02
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-06-02
Wortprotokoll
Ich halte nur ein ganz kurzes Votum, und zwar über eine der wohl wichtigsten Änderungen gegenüber dem bisherigen Recht. Es handelt sich um das neue Konzept des Vorsteuerabzuges, ein Schlüsselelement dieser Reform.
Dieses Konzept bezweckt, dass auf der Stufe der Unternehmen grundsätzlich keine Mehrwertsteuer anfällt. Dies stellt eine völlige Abkehr vom heutigen Recht dar, in dem der Vorsteuerabzug dann und nur dann gewährt wurde, wenn die entsprechenden Aufwendungen in einen besteuerten oder in einen befreiten Ausgangsumsatz einflossen. Nun verliert ein Unternehmen nur noch Vorsteuern, wenn es von der Mehrwertsteuer ausgenommene Leistungen erbringt oder Subventionen erhält. Dies sind die beiden einzigen Ausnahmen. Um dem Zweck der Reform gerecht zu werden, sollen diese beiden Ausnahmen eng ausgelegt werden.
Wenn ein Steuerpflichtiger vorsteuerbelastete Aufwendungen für nichtunternehmerische Zwecke bzw. für seinen privaten Gebrauch verwendet, hat er selbstverständlich keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug. Auch hier aber ist der Begriff der "unternehmerischen Zwecke" nicht derart eng auszulegen, wie das im heutigen Recht der Fall ist. Dies soll auch mit der Einfügung von Artikel 30 Absatz 2 zum Ausdruck kommen. Diese Bestimmung soll klarstellen, dass eine zu enge bundesgerichtliche Praxis im Bereich der Beteiligung im neuen Recht nicht mehr Anwendung finden darf.