David Eugen · Ständerat · 2009-06-02
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-02
Wortprotokoll
Es geht, wie die Kommissionspräsidentin ausgeführt hat, eigentlich um zwei Interessen: Einerseits hat der Käufer eines Unternehmens ein legitimes Interesse, dass dadurch möglichst wenig Kapital gebunden wird, insbesondere nicht für Steuern - und das kann mit dem Meldeverfahren erreicht werden -, andererseits ist der Fiskus daran interessiert, dass sich die Mehrwertsteuer im Zuge von Unternehmensverkäufen nicht einfach in Luft auflöst. Dass das geschieht, ist eine echte Gefahr, denn es ist ganz klar, dass sehr viele Unternehmen oder grosse Unternehmensteile verkauft werden, wenn der Verkäufer den Erlös braucht, um seine Schulden zu bezahlen. Am Schluss bezahlt er diese Schulden, aber die Mehrwertsteuerschuld bleibt im Raum stehen und kann nicht getilgt werden, weil dafür keine Mittel mehr vorhanden sind.
Das Hauptziel des Minderheitsantrages ist eigentlich, dass zwar der Vorteil dieses Meldeverfahrens, nämlich die geringe Kapitalbindung für den Käufer, aufrechterhalten wird, dass aber Abmachungen zwischen Käufer und Verkäufer, mit denen diese die Mehrwertsteuer am Schluss umgehen können, nicht Vorschub geleistet wird. Solche Türen sollten wir nicht öffnen. Daher sind wir von der Minderheit der Meinung, dass der Steuersicherungszweck hier mitberücksichtigt werden muss, und zwar beim Gesamtvermögensverkauf wie beim Teilvermögensverkauf, bei dem es ja um 99 Prozent des Gesamtvermögens gehen kann. Wir sind der Meinung, dass in all diesen Fällen eine Meldung an die Steuerverwaltung ergehen und damit auch die Steuersicherung ermöglicht werden müsste. Wir sehen aber, anders als die Mehrheit und der Bundesrat, eine untere Limite vor, nämlich 10 000 Franken. Damit fallen Verkäufe mit einem geringen Wert, das heisst mit einem Wert unter etwa 140 000 Franken, nicht unter die Meldepflichtbestimmung. Damit wird auch den Bedenken, die aus administrativen Gründen vorgetragen worden sind, Rechnung getragen.
Ich empfehle Ihnen aus diesen Gründen, der Minderheit zu folgen. Dieser Antrag stammt im Übrigen vom Bundesrat; er hat ihn uns vis-à-vis Artikel 38a, wie er vom Nationalrat beschlossen worden ist, vorgelegt. Der Antrag hat dann in der Kommission keine Mehrheit erlangt. Ich bitte Sie, ihm jetzt hier im Saal zur Mehrheit zu verhelfen.