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Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2009-06-05

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-05

Wortprotokoll

Der jetzige Minderheitsantrag Schwander lag der Finanzkommission an ihrer Plenumssitzung vom 14. Mai 2009 als Pauschalkompensationsantrag vor, aber noch nicht mit den Spezifizierungen, wo diese Kompensation vorzunehmen sei, wie Sie sie nun auf der Fahne auf beiden Seiten abgedruckt finden. Insofern erfüllt der Minderheitsantrag jetzt die finanzrechtlichen Anforderungen an die Spezifizierung der Kompensationspositionen. Das war im Zeitpunkt der Kommissionsverhandlungen noch nicht der Fall.

Die Begründung des Minderheitsantrages hat sich meines Erachtens aber gegenüber der Diskussion im Plenum der Kommission nicht stark verändert. Es geht um Vorwürfe an das Bundesamt für Migration und um die Frage, ob der Vollzug des Dubliner Abkommens und von Frontex mit allen vorgesehenen Möglichkeiten - restriktiven, gesetzmässigen, vertragsgemässen - durchgeführt werde oder nicht. Dazu wurde auch in der Kommission bemerkt, dass eben schon beim Budget 2008 mindestens auf Stufe der Subkommission die Budgetzahlen für 2009 als zu tief betrachtet wurden.

Herr Schwander, ich habe Ihnen jetzt aufmerksam zugehört. Wenn Sie natürlich, wie im Plenum der Kommission, den Vollzug des Bundesamtes für Migration grundsätzlich infrage stellen - klarer als mit diesem Minderheitsantrag können Sie es ja nicht machen -, dann müssen Sie schon den Vorwurf akzeptieren, dass Sie genau diese Diskussion und die Fragen, die Sie stellen, wirklich in der Subkommission hätten einbringen müssen. Denn hier wollen wir Finanzpolitik und Finanzrecht diskutieren. Hier können wir nicht noch einmal die ganze Asylpolitik aufrollen.

Herr Müller hat zwar für die CVP Stellung genommen; Herr Müller ist aber auch Präsident der Subkommission EJPD der Finanzkommission. Ich habe mir erlaubt, kurz die Zusammensetzung der Subkommission EJPD anzuschauen. Die SVP-Fraktion verfügt in dieser Subkommission über einen Drittel der Mitglieder, zwei von sechs Mitgliedern sind aus ihrer Fraktion. Wir müssen Sie schon auffordern, in Zukunft, wenn Sie so grosse Bedenken haben, diese parlamentarisch auf der ersten möglichen Stufe, d. h. in der Subkommission, anzumelden und dort mit allen beteiligten Fraktionsmitgliedern und Vertretern des entsprechenden Bundesamtes zu diskutieren.

Ich sehe dann noch ein Argument im Eintretensvotum von Herrn Füglistaller. Es wurde dort gefragt, weshalb diese Nachtragskredite schon mit dem Nachtragskredit Ib kämen, wieso sie nicht erst im Nachtragskredit II kämen, wenn sich dann die Situation abzeichnete. Das scheint mir eine schiefe Argumentation zu sein. Die Nachtragskredite sind dann zu beantragen, auch wegen des Vorsichtsprinzips, wenn sich eben der unumgängliche Mehrbedarf abzeichnet. Jedenfalls steht diese Argumentation im Widerspruch zur ersten Kompensationsposition. Sie könnten nämlich dann schlecht erst mit dem Nachtragskredit II eine Kompensation bei den Personalbezügen im Umfang von über 14 Millionen Franken beantragen. Bis dann wäre nämlich das Arbeitsjahr 2009 gelaufen. Sie könnten nicht mehr Kündigungen beim Personal vornehmen, und darauf zielt der Kompensationsantrag bei der Position "Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge", wie ich ihn verstehe.

Ich bitte Sie also im Namen der Mehrheit, diesen Antrag der Minderheit abzulehnen. Die Kommission hat den entsprechenden Antrag mit 17 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

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