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Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2009-06-05

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-05

Wortprotokoll

Ich nehme gerne Stellung zu fünf Punkten: Schuldenbremse, ausserordentliche Ausgaben 2008 und insbesondere dann noch zu Pflichtwandelanleihe, Konjunkturmassnahmen und Schulden. Ich möchte den Fraktionen danken, welche die Anträge der Finanzkommission zu Rechnung und Nachtrag Ib positiv aufgenommen haben und zu denselben Anträgen gekommen sind. Und ich möchte allen Votantinnen und Votanten danken für die spannenden und mit philosophischen Zitaten und Exkursen gewürzten Voten.

Zur Schuldenbremse: Die Ideologien werden sich nie treffen. Es nützt eigentlich auch nicht so viel, Vorwürfe auszutauschen. Der gesetzliche Rahmen ist gegeben. Wir werden uns unterhalten, ob der nach Bundesverfassung errechnete Höchstbetrag der im Voranschlag zu bewilligenden Gesamtausgaben unter Berücksichtigung der Konjunktur angemessen erhöht werden soll. Darüber werden die Mitglieder der beiden Räte zu entscheiden haben. Der K-Faktor, dieser Konjunkturfaktor, wird sich seinem ersten grossen Stresstest stellen müssen. Bei aussergewöhnlichen und vom Bund nicht steuerbaren Entwicklungen kann eben der Ausgabenplafond angemessen erhöht werden. Und darum wird es in unserer finanzpolitischen Diskussion in den nächsten Monaten und sicher auch Jahren noch gehen. Eine [PAGE 1069] Ausgabenplafonierung in Rezessionsjahren, wie sie von einem Sprecher ausdrücklich gefordert wurde, steht aber meines Erachtens diametral im Widerspruch zum Mechanismus der Schuldenbremse, denn die Schuldenbremse gibt eben gerade Elastizität in Rezessionsjahren. Deswegen habe ich gesagt: Der K-Faktor wird sich seinem ersten grossen Stresstest stellen müssen.

Es wurde gesagt, wir kämen von der Meeresstille in den heftigen Sturm, die Krise habe aussergewöhnliche Dimensionen. Es wurde gesagt, die Krise könne sogar bis zum Niedergang unserer Zivilisation führen. Ich vertrete hier die Finanzkommission des Nationalrates, aber in einem Votum wurde zu Recht ausgeführt: Die Schweiz kann sich glücklich schätzen, auf Stufe Bund, Kantone und Gemeinden über öffentliche Rechnungswesen zu verfügen, die insgesamt, auch im europäischen Quervergleich, eine sehr hohe Stabilität und eine sehr geringe Verschuldung aufweisen und die deswegen, gerade in dieser Situation, die von aussen über uns niedergebraust ist, der Bevölkerung eine Stütze des Vertrauens geben und Mittel freimachen konnten. Öffentliche Budgets und Rechnungen, nicht ganz anders als private Buchhaltungen, sind doch wie ein Schaukelstuhl: Wir sitzen mittendrin; selten sind die Abschlüsse total statisch, der Schaukelstuhl ist selten ruhig; selten schliesst die Rechnung genauso ab wie das Budget. Manchmal kippt der Schaukelstuhl wirklich fast nach vorne, das war bei dieser zusätzlichen ausserordentlichen Ausgabe von 5,9 Milliarden Franken, der Pflichtwandelanleihe 2008, der Fall; manchmal kippt er angenehm nach hinten, das war bei der Rechnung 2007 der Fall, wo der nicht ganz erwartete hohe Überschuss eine wahre Freude war.

Ich komme zu einer gewissen Detaillierung der ausserordentlichen Ausgaben, denn auch ich kann nicht genau nachvollziehen, weswegen entgegen dem Antrag der Finanzkommission die Ablehnung einer im Finanzierungsergebnis auch mit der ungeplanten Pflichtwandelanleihe so guten Rechnung beantragt wird. Wir wissen: Die geplanten ausserordentlichen Ausgaben beruhten alle auf einer Entscheidung des Parlamentes - die Publica, der Infrastrukturfonds mit der Ersteinlage; der NFA beruhte auch auf einer Volksabstimmung. Es waren parlamentarische Beschlüsse, welche zu den ausserordentlichen Ausgaben in der Höhe von 5 Milliarden Franken führten.

Zur Ausgabe von 5,9 Milliarden Franken zur Stärkung des schweizerischen Finanzsystems: Das möchte ich berichtigen, das war nicht ein Beitrag an die Zweckgesellschaft der UBS, zumindest ist diese Aussage eine sehr verkürzte Wiedergabe des Sachverhaltes, sondern mit dieser Investition von 5,9 Milliarden Franken hat der Bund eine Wertschrift, diese Pflichtwandelanleihe, gezeichnet. Es ist also keine Investition à fonds perdu. Ich möchte daran erinnern, dass der Bund daraus immerhin einen jährlichen Coupon, einen jährlichen Zinsertrag von 12,5 Prozent, erhält. Das ist nicht wenig, verglichen mit der gegenwärtigen Zinslage. Als Kriterium dafür, ob jetzt die Tranchen der Pflichtwandelanleihe gewandelt und als Aktien der Bank gehalten oder verkauft werden, wurde genannt: Die Bank wünsche sich wieder Freiheit. Dazu möchte ich sagen: Aufgrund der gefassten Beschlüsse bezüglich Pflichtwandelanleihe ist der Bund und ist die Finanzkommission, die wir hier vertreten, als Oberaufsichtsbehörde verpflichtet, die Investition erstens so lange zu bewahren, wie sie eben zur Stabilisierung des schweizerischen Finanzsystems nötig ist, und zweitens ist die Investition von 5,9 Milliarden Franken entsprechend den finanzrechtlichen Vorgaben wirksam und wirtschaftlich einzusetzen. Die Freiheit des beteiligten Bankinstituts oder die Kürze der Zeitdauer ist kein finanzrechtlich relevantes Kriterium. Es geht allein um das Kriterium der Stabilität des schweizerischen Finanzsystems und den wirtschaftlichen und wirksamen Einsatz dieser 5,9 Milliarden Franken Investitionen.

Ganz kurz zur Konjunktur: Die Diskussionen bezüglich weiterer Konjunkturmassnahmen laufen ja öffentlich. Als Sprecherin der Finanzkommission möchte ich Ihnen sagen, dass die Finanzkommission dazu noch keinen Beschluss gefasst hat. Wir werden vorberaten, was daherkommt - wenn etwas daherkommt. Ich möchte Ihnen aber mitteilen, dass die Finanzkommission im ersten Quartal 2009 zweimal Delegationen des Internationalen Währungsfonds (IWF) getroffen hat. Ich denke, das zu wissen ist auch deswegen interessant für Sie, weil wir hier in Kürze den IWF-Sonderhilfebeschluss beraten werden. Vertreter des IWF haben Anfang März hier im Bundeshaus eine Delegation der Finanzkommissionen von National- und Ständerat getroffen. Auch wir, die Präsidien und Vizepräsidien der beiden Finanzkommissionen, wurden zu unserer Einschätzung der Lage in der Schweiz befragt. Gestützt darauf und auf viele andere Analysen ist der Länderbericht entstanden, den der IWF am 1. Mai 2009 in Umsetzung der Artikel-IV-Konsultation auch im Internet publiziert hat. Ich erlaube mir, darauf hinzuweisen, dass der IWF dort weitere konjunkturelle Massnahmen empfiehlt, allerdings sollen sie mit einer nachhaltigen Entwicklung der öffentlichen Finanzen im Einklang stehen.

Herr Schwander hat hier die Frage der Rückstellungen aufgeworfen. Ich möchte dazu ausführen, dass es in der Kommission und natürlich auch in den Subkommissionen diesbezüglich keine Anträge gab. Bei einem 60-Milliarden-Franken-Haushalt könnten wir epische Diskussionen über die Höhe und die Abgrenzung der Rückstellungen führen, doch es lagen keine entsprechenden Anträge vor. Wenn dieses Thema ernsthaft zu behandeln wäre, möchte ich doch bitten, solche Anträge bei der ersten Gelegenheit in der Kommission zu stellen. Ich weise nochmals darauf hin, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle sämtliche fünf Bundesbeschlüsse zur Bundesrechnung und zu den Sonderrechnungen ohne Einschränkung genehmigt hat. Immerhin wurde auch von einem SVP-Sprecher zugestanden, dass sich der Bund mit dieser Rechnung auf dem richtigen Weg befinde.

Die steigende Staatsverschuldung wurde kritisiert. Das muss auf einem Irrtum beruhen. Herr Bundespräsident Merz hat sich lange darüber ausgesprochen. Ich wollte auch auf die Zahlenreihen zu den absoluten Schulden und auf die Schuldenquote hinweisen. Sie finden Angaben dazu in Band 1 auf Seite 20. Generell können wir sagen: Die Schweiz ist im internationalen und insbesondere im europäischen Quervergleich ein unterdurchschnittlich verschuldetes Land.

Ich lade Sie ein, die fünf Bundesbeschlüsse anzunehmen. Zum Nachtragskredit kommen wir dann noch, dazu werden wir uns als Kommissionssprecher und Kommissionssprecherin noch einmal äussern.

Ich lade Sie ein, die nächsten Jahre, wenn auch ein wirtschaftlicher und finanzpolitischer Sturm herrscht, zusammen mit uns im Schaukelstuhl zu erleben. Wenn der Schaukelstuhl nicht mehr ausreichen sollte - Sie, Herr Bundespräsident, haben das Schiff erwähnt -, dann wechseln wir auf den Katamaran. Auf dem Bielersee fährt ein wunderbarer Katamaran, der sehr stabil ist. Ich glaube, dieser wird auch in den nächsten Jahren, als Symbol für eine gute Finanzpolitik für den Bund und die beteiligten Behörden und Gerichte, stabil bleiben.