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preparatory:AB 128992

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-05

Wortprotokoll

Ich bitte vor allem die Gesundheitspolitikerinnen und Gesundheitspolitiker aller Fraktionen, gut zuzuhören. Wie Sie wissen, sind verschiedene Leistungen von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Sie finden den Ausnahmenkatalog in Artikel 18 des geltenden Gesetzes bzw. in Artikel 21 des neuen Gesetzes. Ich verweise dazu auf die Seiten 14ff. der Fahne. Von der Steuer ausgenommen sind unter anderem Spitalbehandlungen, die Leistungen von Ärzten, Zahnärztinnen, Psychotherapeuten, Krankenschwestern und Krankenpflegern und die Lieferung menschlicher Organe. Ich verweise insbesondere auf die Ziffern 2 bis 6. Auf diesen Leistungen darf keine Mehrwertsteuern erhoben werden, dafür kann im Gegenzug die Vorsteuer nicht abgezogen werden.

Es besteht nun die Möglichkeit, sich freiwillig der Mehrwertsteuer zu unterstellen. Dieses Optionsrecht wird mit dem vorliegenden Entwurf gegenüber der heutigen Regelung erheblich erleichtert und ausgeweitet. Das heisst, es kann sich jemand freiwillig der Mehrwertsteuer unterstellen, er oder sie kann dann die Vorsteuer abziehen, und die Leistungen werden im Gegenzug mit der Mehrwertsteuer belastet. Das geltende Recht sieht ausdrücklich vor, dass diese Option für medizinische Leistungen, also Leistungen nach den Ziffern 2 bis 6, nicht besteht, wenn diese Leistungen gegenüber inländischen nichtmehrwertsteuerpflichtigen Personen erbracht werden. Das heisst also, für Leistungen gegenüber Privaten besteht das Optionsrecht bei medizinischen Leistungen heute nicht. Neu soll es nun möglich sein, dass z. B. eine Ärztin eine Röntgenanlage kauft und sich, weil sie weiss, dass diese mit Vorsteuer belastet ist, der Mehrwertsteuer unterstellen lässt, damit sie den Vorsteuerabzug geltend machen kann. Gleichzeitig wird sie dann die Mehrwertsteuer auf die Patientinnen und Patienten überwälzen, wie das ja auch vorgesehen ist. Was das für Konsequenzen hat, wissen Sie.

Ich möchte Sie aus folgenden Gründen bitten, meinem Minderheitsantrag zu folgen:

Diese freiwillige Unterstellung, die jetzt auch für die Gesundheitsleistungen möglich wird, führt zu einer klaren Verteuerung, und das können wir gerade heute sicherlich nicht verantworten. Im Schnitt führt das, wenn alle von diesem Recht Gebrauch machen, zu einer Verteuerung der Gesundheitsleistungen nach den Ziffern 2 bis 6 um durchschnittlich 4,5 Prozent. Es ist auch unklar, welche Konsequenzen das für die Krankenversicherung hat. Werden die Tarife entsprechend der Mehrwertsteuer dann erhöht oder nicht?

Die Gesundheitsleistungen sind, sozial- und gesundheitspolitisch motiviert, von der Mehrwertsteuer ausgenommen worden. Das war ein politischer Entscheid, und daran soll sich mit dieser Revision nichts ändern. Wir befinden uns ja bei Vorlage A. Es braucht eine ganz breite Debatte zu dieser Ausnahmenliste, wie sie in Vorlage B vorgesehen ist. Ich kann Sie daran erinnern, dass gerade die Gesundheitsdirektorinnen und Gesundheitsdirektoren sich vehement gegen Vorlage B wenden, genau weil die Ausnahmenliste aufgehoben werden soll.

Weiter kommt das Gegenargument, der Markt würde das dann korrigieren, denn die Konsumentinnen und Konsumenten könnten ja dann entscheiden, ob sie eine Leistung, die mehrwertsteuerbelastet ist, kaufen oder eben nicht. Wie Sie aber alle wissen, ist der Gesundheitsmarkt preislich nicht über den Markt bestimmt, ganz im Gegenteil. Zum Ersten haben die Privaten gar keine Markttransparenz, und zum Zweiten haben wir ja noch die Krankenversicherungen als Träger der Kosten.

Ich bitte Sie deshalb dringend: Folgen Sie meinem Minderheitsantrag! Sie belassen es damit in Bezug auf die Gesundheitsleistungen beim geltenden Recht; das heisst, bei den Gesundheitsleistungen kann nicht für die Mehrwertsteuerpflicht optiert werden, wenn die Leistungen an nichtmehrwertsteuerpflichtige Personen, also an Private, erbracht werden. Sie verhindern damit einen Kostenschub im Gesundheitswesen, und mit dieser Differenz verpflichten wir dann auch den Ständerat, sich mit dieser Frage noch einmal gründlich auseinanderzusetzen.

Ich danke Ihnen, wenn Sie verantwortungsbewusst der Minderheit folgen.