preparatory:AB 129015
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-05
Wortprotokoll
Herr Müller, Sie haben jetzt immer nur vom Vorteil gesprochen. Sehen Sie auch den Nachteil? Denn das System ist ja folgendermassen: Der Arzt kann in der Tat den Vorsteuerabzug geltend machen, auf der anderen Seite kann er neu die Gesundheitsleistungen mit der Mehrwertsteuer belasten, und die zahlt dann der Patient bzw. wahrscheinlich die Krankenversicherung. Dem vermeintlichen Vorteil des einen steht also die Steuerbelastung des anderen gegenüber, und unter dem Strich kann im Durchschnitt eine Mehrbelastung von 4,5 Prozent resultieren.