preparatory:AB 129152
Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-18
Wortprotokoll
Der Sondersatz für die Beherbergungsleistungen von 3,6 Prozent läuft am 31. Dezember 2010 aus; wir haben es von Kollege Fehr Hans-Jürg gehört. Ohne einen Eingriff stellt sich die Frage, ob wir nach diesem Termin effektiv den höheren oder den tieferen Satz anwenden oder ob wir noch einmal eine Diskussion führen werden. Die Diskussion über den Mehrwertsteuersatz, die Grundsatzdiskussion, wird bei der Beratung der Vorlage 2 dieses Gesetzes geführt. Diese Diskussion wird im Jahre 2010 nicht abgeschlossen sein. Ein unnötiger, vorzeitiger Systemwechsel im Jahre 2010 - ein Wechsel zu einem anderen Satz, als dies vielleicht drei Jahre später der Fall sein wird - ist das Letzte, was die Hotellerie in der jetzigen Zeit, im jetzigen garstigen wirtschaftlichen Umfeld brauchen kann.
Ich verzichte darauf, materiell zu argumentieren, weshalb bei der Elimination des Sondersatzes ein allfällig tieferer Satz zur Anwendung kommen muss. Diese Diskussion werden wir führen, wenn die Zeit gekommen ist, d. h. bei Teil B. Bis im Jahr 2013 dürfte die Diskussion über Teil B abgeschlossen sein. Deshalb hat die Kommission entschieden, diesen Sondersatz vorläufig bis zu diesem Termin zu verlängern. Falls ein anderes Regime - ein Einheitssatz, zwei Sätze oder was auch immer - vorzeitig in Kraft tritt, ist natürlich klar, dass der Sondersatz zu diesem Zeitpunkt auch eliminiert sein wird.
Ich beantrage Ihnen im Namen der SVP-Fraktion, die Mehrheit zu unterstützen.