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preparatory:AB 129365

Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-11

Wortprotokoll

Die Minderheit Leutenegger Oberholzer will eine Steuer auf Baueigenbedarf einführen. In der Vergangenheit hat insbesondere die Besteuerung des baugewerblichen Eigenverbrauchs immer wieder zu Abgrenzungsproblemen und Missverständnissen bei der Mehrwertsteuer geführt. Sie ist systematisch und dogmatisch falsch und wurde seinerzeit von der Warenumsatzsteuer her als Fremdkörper ins Mehrwertsteuersystem importiert. Der Bundesrat beantragt, die Besteuerung des baugewerblichen Eigenbedarfs abzuschaffen. Die SVP-Fraktion unterstützt dieses Anliegen. Wir sind hier im Unternehmensbereich und [PAGE 313] sprechen von Aktivitäten innerhalb der Unternehmung. Die Mehrwertsteuer hingegen ist auf die Konsumbesteuerung ausgerichtet, auf die Besteuerung des Privatkonsums - und so soll es auch bleiben.

Wer in seinem Unternehmen mit den eigenen Leuten etwas baut, etwas ausbaut - ich spreche nicht von Reparaturen -, wer einen Bau erstellt, muss künftig auf den eigenen Leistungen keine Mehrwertsteuer mehr bezahlen. Auf dem Material hingegen, das er verwendet, fällt die Mehrwertsteuer ganz klar an. Das ist auch bei den Dienstleistungen so: Wenn wir innerhalb der Unternehmung eine EDV-Abteilung haben, die Arbeiten für die Unternehmung macht, darf für diese interne Stelle keine Mehrwertsteuer anfallen. Ich bitte Sie: Hören wir auf mit Steuertatbeständen, die innerhalb der Unternehmung anfallen. Sie sind es, die zu grossen administrativen Aufwänden geführt haben und vor allem auch zu Unsicherheiten.

Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag Leutenegger Oberholzer abzulehnen.

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