Lexipedia

preparatory:AB 129372

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-03-11

Wortprotokoll

Es kommt darauf an, was mit einem solchen Gebäude nachher geschieht. Wenn man selber Gebäude erstellt, um sie selber zu bewirtschaften, dann wird der Mieter keine Mehrwertsteuer bezahlen, wie es übrigens schon heute der Fall ist; auf Mieten gibt es keine Mehrwertsteuer. Wenn man das Gebäude verkauft, dann fallen Handänderungssteuern und eventuell Kapitalgewinnsteuern an. Hier geht es ja nur um die Leistungen, die man innerhalb des eigenen Bauunternehmens erbringt.

preparatory:AB 129372 | Lexipedia | Lexipedia