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AB 129381

Bischof Pirmin · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-11

Wortprotokoll

Es ist zunächst einmal festzustellen, dass der Bundesrat bereits eine massive Vereinfachung vorschlägt, indem die Mindestdauer, für die man sich zu einem Verzicht auf die Steuerbefreiung verpflichten muss, von fünf Jahren auf ein Jahr herabgesetzt worden ist. Es ist dies tatsächlich eine Vorlage für eine Jungunternehmer- und Jungunternehmerinnenförderung. Vorhin ist gesagt worden, das sei sie nicht; wenn man mit einem Unternehmen beginne, investiere man das ganze Geld, folglich wisse man ja auch, wie viel es koste, und dann könne man auch die Steuern bezahlen und müsse nicht drei Jahre warten. Das ist lebensfremd.

Herr Kollege Hany hat mir vorhin erklärt, dass er, als er sein Unternehmen, das heute immerhin über hundert Mitarbeitende zählt, gegründet habe, das Geld nicht gehabt habe, das nötig gewesen wäre, um zu investieren. Das ist in der Wirtschaft heute die Realität. Es ist nicht so, dass wir reiche und Geld erbende Jungunternehmer haben, die das Geld einfach investieren können. Es gibt eben Jungunternehmerinnen, die kein Geld haben. Für diese muss die Mehrwertsteuer-Gesetzgebung auch da sein; denen geben wir drei Jahre Zeit, um zu entscheiden, welche Variante in Bezug auf die Vorsteuer für sie die bessere und welche Variante für sie die schlechtere ist. Drei Jahre sind eine mässig lange, sind eine angemessene Zeitdauer. Jungunternehmern, die nicht über viel Geld verfügen, eine solche Zeitdauer zu lassen ist ein Stück Fairness.

Namens der CVP/EVP/glp-Fraktion bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit abzulehnen.

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