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Vischer Daniel · Nationalrat · 2012-02-27

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2012-02-27

Wortprotokoll

Josef Lang ist nicht mehr Mitglied des Nationalrates. Deswegen vertrete ich ihn, ich hoffe, in seinem Sinn und Geist. Es geht unter anderem um "sein" Thema, nämlich um die Frage der Militärjustiz. Die besagte parlamentarische Initiative verlangt, dass das Militärstrafgesetz (MStG) dahingehend abzuändern sei, dass Zivilpersonen nicht mehr der Militärjustiz, sondern eben der zivilen Justiz unterstehen. Wir haben es hier also nicht - wie auch schon - mit einer Initiative zur Abschaffung der Militärjustiz zu tun, sondern es geht hier nur darum, einen kleineren Bereich der Militärjustiz insofern abzuschaffen, als die gleiche Deliktsüberprüfung nunmehr der Ziviljustiz unterstellt werden soll.

1990 empfahl eine vom damaligen EMD beauftragte Arbeitsgruppe - sie trug den Namen "Kommission Schoch", präsidiert durch den altehrwürdigen Ständerat Schoch -, die Militärgerichtsbarkeit abzuschaffen und allfällige Straftäterinnen und Straftäter zivilen Gerichten zu unterstellen. Österreich und Deutschland kennen keine Militärgerichte, in Italien und Frankreich beschränkt sich die Kompetenz der Militärgerichte auf Militärdienstleistende. In der Schweiz hingegen können gemäss Artikel 3 des Militärstrafgesetzes auch Zivilpersonen vor Militärgerichte gestellt werden. Das erlebten wir jüngst, als im Prozess gegen Urs Paul Engeler oder gegen Beat Jost, Sandro Brotz und Christoph Grenacher die Militärjustiz gegenüber Zivilpersonen, im Klartext Journalisten, zum Zuge kam. Die parlamentarische Initiative verlangt nun, das zu ändern und solche Zivilpersonen künftig nur noch von zivilen Gerichten, unbesehen des Straftatbestandes, beurteilen zu lassen. Es kommt also nicht mehr darauf an, welcher Straftatbestand massgebend ist, ein militärstrafgesetzlicher oder ein zivilstrafgesetzlicher, sondern um was für eine Person es sich handelt: eine im Dienste der Armee [PAGE 28] stehende Person oder eben eine Zivilperson. Die parlamentarische Initiative ist ein Kompromiss - das lieben wir in diesem Saal ja alle so sehr, und es ist sprichwörtlich für unsere gute Gesetzgebung - zwischen der Abschaffung der Militärjustiz und ihrem Erhalt.

Die Initiative wurde zurückgestellt, weil das Postulat 08.3290 vom Bundesrat einen Bericht über die mögliche Übertragung von allen oder einzelnen Aufgaben der Militärjustiz an zivile Justizbehörden verlangte und man auf sein Erscheinen wartete. Der Bericht sagt nun, die verfahrensrechtlichen Vorteile der Militärgerichtsbarkeit gegenüber der Gerichtsbarkeit der zivilen Gerichte seien nicht unbedeutend. Es bestehe nur ein geringer Reformbedarf. Ja aber hallo, da sagt also unser Staat im Ernst, wir müssten deswegen für die Militärjustiz sein, weil die Militärstrafprozessordnung bessere Verfahrensrechte kennt als die zivile Strafprozessordnung! Das sagt der gleiche Bundesrat, der sich nicht scheute, dem Parlament eine schlechtere zivile prozessuale Ordnung vorzulegen als die militärstrafgesetzliche. Das kann ja nicht im Ernst der Grund sein, an der Militärjustiz in diesen Bereichen festzuhalten, sondern da müsste ja der Bundesrat schleunigst vorschlagen - und das soll er auch -, die Prozessbestimmungen des zivilen Rechts entsprechend zu verbessern. Hier geht es um die Zivilisierung, das heisst, dass Zivilpersonen nicht mehr der Militärjustiz unterstehen. Da kann man nicht mit Prozessordnungen kommen als Grund, dass man das so machen muss. Es gibt nämlich sonst - offensichtlich sagt das auch der Bundesrat - schlichtweg gar keinen einsehbaren Grund.

Hören wir also auf damit, schneiden wir diese falschen alten Zopf ab, und schreiten wir in diesem "My"-Bereich, wie ich es nennen würde, zu einer Trennung von Militär- und Ziviljustiz.