Baader Caspar · Nationalrat · 2012-02-27
Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-02-27
Wortprotokoll
Namens der Minderheit der WAK beantrage ich Ihnen Festhalten am Beschluss des Nationalrates. Das heisst, ich beantrage Ihnen, die Initiative "Sicheres Wohnen im Alter" zur Annahme zu empfehlen.
Für die Minderheit geht diese Initiative in die richtige Richtung. Wer das Pensionsalter erreicht, soll ein einmaliges Wahlrecht erhalten, sich für einen Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung zu entscheiden. Das heisst, die Eigennutzung des Wohneigentums würde dann nicht mehr der Eigenmietwertbesteuerung und damit der Einkommenssteuer unterliegen. Gleichzeitig entfielen ab diesem Zeitpunkt auch der Versicherungsabzug sowie der Schuldzinsenabzug, und der Unterhaltskostenabzug würde auf maximal 4000 Franken pro Jahr begrenzt werden. Nicht betroffen von dieser Kürzung und damit weiterhin abzugsfähig blieben die Kosten für Energiespar-, Umweltschutz- und Denkmalpflegemassnahmen.
Der Zeitpunkt der Pensionierung ist für den Wechsel geradezu ideal, weil auf diesen Zeitpunkt hin auch die Vorsorgegelder der zweiten und der dritten Säule, insbesondere der Säule 3a, in Kapitalform bezogen werden und zur Amortisation der noch bestehenden Hypotheken des Eigenheims verwendet werden können. Es geht also nicht um eine Privilegierung oder Ungleichbehandlung, wie von den Kommissionssprechern vorhin erwähnt wurde, sondern um die konsequente Fortsetzung der Philosophie der zweiten und dritten Säule, das heisst der privaten Vorsorge. Während der Erwerbstätigkeit soll man steuerbefreite Rücklagen machen, also sparen können, um diese Rücklagen dann ab dem Zeitpunkt der Pensionierung mindestens zum Teil dazu zu verwenden, um die Hypotheken abzuzahlen und dann mehr oder weniger gratis wohnen zu können. Wer seine Hypothek ab dem Zeitpunkt der Pensionierung reduziert oder vollständig amortisiert hat, braucht dann auch keine so hohe Rente der zweiten Säule mehr, weil er ja dann keinen Zins mehr zahlen muss. Er kann mit einer geringeren BVG-Rente neben der AHV-Rente der ersten Säule leben.
Diese Philosophie, die in der Initiative "Sicheres Wohnen im Alter" steckt, entspricht eigenverantwortlichem Handeln, und deshalb ist die Minderheit klar der Auffassung, dass sie die Unterstützung des Nationalrates verdient.