Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-02-27
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-02-27
Wortprotokoll
Ich möchte Sie bitten, nicht auf diese Vorlage einzutreten und die Beherbergungsleistungen nicht für ein Jahr von der Mehrwertsteuer zu befreien.
An der Sitzung der WAK-NR ist es ja zu einer Mehrheit gekommen, die vorschlägt, eine auf ein Jahr befristete Steuerbefreiung der Beherbergungsleistungen vorzusehen, wobei eine Minderheit am ursprünglichen Vorschlag festhält. Ich spreche nun zu dieser Befreiung der Beherbergungsleistungen.
Worum geht es? Es geht darum, dass man den Sondersatz von 3,8 Prozent für steuerbare Leistungen der Hotellerie und Parahotellerie senken will, das heisst, zu einem Nullsatz machen will. Dieser Sondersatz ist bis Ende 2013 befristet; es soll ein Nullsatz werden. Die Mehrheit der Kommission weist darauf hin, dass wir in einer schwierigen mehrwertsteuerlichen Situation seien, was die Beherbergungsleistungen anbelange. Ich möchte Ihnen sagen, wie das in anderen Ländern aussieht, damit Sie vergleichen können: In der Schweiz wird eine Übernachtung mit Frühstück mit 3,8 Prozent Mehrwertsteuer belastet, also mit dem Sondersatz. In Deutschland sind es 7 Prozent, in Österreich 10 Prozent, in Italien 10 Prozent und in Frankreich 5,5 Prozent. Angesichts dieser Zahlen können Sie erkennen, dass wir in einer sehr guten Position sind.
Wie ist dieser Vorschlag der WAK-NR zu beurteilen? Welche Auswirkungen hat das auf die Beherbergungsbetriebe? Es wurde gesagt, dass diese Senkung auf einen Nullsatz für ein Jahr einen zusätzlichen administrativen Aufwand bedeutet, und dies gleich zweimal: Man muss die Buchhaltungssoftware, die Preiskalkulationen, die Preisanschriften und die Rechnungsstellung anpassen. Es gibt Umstellungskosten für jeden Betrieb in der Höhe von etwa 500 Franken. Die Umstellungskosten fallen aber noch ein zweites Mal an, wenn die Betriebe das rückgängig machen müssen, weil der Beherbergungssatz Ende 2013 ausläuft.
Die Steuerbefreiung der Beherbergungsleistungen würde es den Unternehmen erlauben, ihre Preise leicht zu senken. Sie könnten eine Übernachtung im Wert von 200 Franken um Fr. 7.32 günstiger anbieten. Das ist also nicht gerade erheblich, und was besonders zu berücksichtigen ist: Es geht um eine Giesskannensubvention. Wir haben alle immer wieder gesagt, Giesskannensubventionen möchten wir vermeiden. Es ist darum eine Giesskannensubvention, weil es Betriebe gibt, die gar nicht von der Frankenstärke betroffen sind, sondern im Gegenteil noch davon profitieren, weil sie inländische Kunden haben; es gibt ferner auch viele grosse Betriebe, die die Frankenstärke überhaupt nicht spüren, weil sie das gut ersetzen können.
Ich möchte Sie bitten, nicht einzutreten, und zwar auch aus einem verfassungsrechtlichen Grund: Es ist tatsächlich so, dass man auch eine Verfassungsbestimmung mit einem Dringlichkeitsverfahren für ein Jahr ausser Kraft setzen kann. Ich möchte Ihnen sagen, dass man das noch nie getan hat, seitdem die neue Bundesverfassung in Kraft ist. Ich denke, auch wenn diese Ausserkraftsetzung für ein Jahr mit einem Dringlichkeitsverfahren aufgrund von Artikel 165 der Bundesverfassung möglich ist, sollte man sich gut überlegen, ob das wirklich richtig ist, wenn es materiell nicht gerechtfertigt ist - und das ist es hier nicht. Ist es also richtig, ein solches Instrument anzuwenden und damit auch den Rechtsstaat infrage zu stellen?
Ich möchte Sie bitten, nicht auf diese Vorlage einzutreten.