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Joder Rudolf · Nationalrat · 2001-06-21

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-06-21

Wortprotokoll

Ich möchte einleitend meine Interessenbindung offen legen. Ich bin Präsident der Schweizerischen Vereinigung der Fahrlehrer-Verbände. Diese Vereinigung ist Mitglied des Schweizerischen Verkehrssicherheitsrates. Das Weiterbildungskonzept für Neulenkerinnen und Neulenker, das hier zur Diskussion steht, wurde wesentlich durch diesen Verkehrssicherheitsrat ausgearbeitet. Der Schweizerische Verkehrssicherheitsrat ist sehr breit abgestützt und hat als Mitglieder Bundesbehörden, kantonale Behörden - insbesondere auch alle kantonalen Polizeidirektionen -, Gemeinden und auch Verbände und Institutionen wie ACS, Astag, BfU, TCS, VCS sowie private Firmen.

Es geht um mehr Verkehrssicherheit. Bereits vor längerer Zeit hat die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren den Bund aufgefordert, Massnahmen für mehr Verkehrssicherheit zu ergreifen. Der Bund hat hierauf den Verkehrssicherheitsrat beauftragt, einen konkreten Vorschlag zur Verbesserung der Weiterbildung von Neulenkerinnen und Neulenkern auszuarbeiten. Dieser Vorschlag liegt nun vor. Mit meinen Anträgen bitte ich Sie in Übereinstimmung mit dem Bundesrat, dem Ständerat und einer Minderheit der nationalrätlichen Kommission, diesen Vorschlag betreffend Weiterbildung in das Gesetz aufzunehmen.

Wenn wir die Unfallstatistik betrachten, zeigt es sich, dass Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit notwendig sind. Gemäss Botschaft des Bundesrates wurde auf den Schweizer Strassen z. B. im Jahre 1997 alle 20 Minuten eine Person verletzt und alle 15 Stunden eine Person getötet. Rund 95 Prozent aller Neulenkerinnen und Neulenker sind in der Alterskategorie 18 bis 25 Jahre. In dieser Alterskategorie ist der Strassenverkehrsunfall die absolut häufigste Todesursache. Während den ersten sechs Monaten nach der Führerprüfung erleidet jeder siebte Neulenker in der Alterskategorie 18 bis 25 Jahre einen Unfall. Nach den ersten zwei Jahren gilt dies für jeden fünften Neulenker und nach den ersten fünf Jahren für jeden zweiten Neulenker dieser Alterskategorie. Als Polizeichef und Gemeindepräsident war ich schon wiederholt mit sehr tragischen Unfällen - vor allem von jungen Leuten - konfrontiert.

Im Gegensatz zu vielen europäischen Staaten kennt die Schweiz keine obligatorischen Vorschriften betreffend die praktische Fahrausbildung für Personenwagenlenker; hier ist jeder frei. Die Fahrausbildung ist aber mit der Führerprüfung längstens nicht abgeschlossen.

Es gilt, die neu einzuführende Probezeit sinnvoll und sicherheitsfördernd zu nutzen und nicht erst eine Weiterbildung - soweit dies überhaupt noch möglich ist - anzuordnen, wenn sich der Unfall bereits ereignet hat und eine Widerhandlung gegen Strassenverkehrsvorschriften vorliegt, wie dies die Mehrheit der Kommission will. Es geht darum, die Ausbildung zu verbessern, eine wirksame Prävention einzuführen und künftig Unfälle zu vermeiden.

In Übereinstimmung mit dem Ständerat beantrage ich Ihnen, in Artikel 15a Absatz 3 die Formulierung aufzunehmen, wonach der Führerausweis nach Ablauf der Probezeit unbefristet erteilt wird, sofern der Inhaber an Weiterbildungskursen in gefahrenerkennendem und -vermeidendem sowie umweltschonendem Fahren teilgenommen hat. Zudem ist aus redaktionellen und gesetzessystematischen Gründen Absatz 5 von Artikel 15 des bundesrätlichen Entwurfes zu streichen.

Die vorgeschlagene generelle Weiterbildung hat zum Ziel, im Strassenverkehr Gefahren zu erkennen, zu vermeiden und zu bewältigen. Dieses Weiterbildungskonzept stellt keinen unverhältnismässigen Eingriff in die persönliche Freiheit dar. Der administrative Aufwand beschränkt sich auf das Wesentliche, und die zu erwartenden Kosten sind vertretbar. Es gilt, alles zu tun, um Unfälle und Todesfälle im Strassenverkehr zu vermeiden. Hier haben wir die Gelegenheit dazu.

Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen.