Schwaller Urs · Ständerat · 2012-03-13
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-13
Wortprotokoll
Es ist richtig, wir haben in der Kommission nicht sehr eingehend darüber diskutiert. Ich kann vielleicht die eine oder andere Erklärung gerade auch aus der Sicht der Finanzdelegation liefern. Mir scheint wichtig zu sein, dass der Bund als Arbeitgeber eine gewisse Flexibilität hat, dass er die Möglichkeit hat, Abgangsentschädigungen zu bezahlen, wenn dies im Interesse der Sache ist. Ich stelle auch fest, dass der Bund bis heute eigentlich nur mit sehr grosser Zurückhaltung von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hat. Ich habe das Reporting aus dem Jahre 2010, was die Abgangsentschädigungen anbelangt, vor mir. Eine Abgangsentschädigung wird bezahlt, wenn ein Arbeitsverhältnis unverschuldet aufgelöst wird. Die Abgangsentschädigung beläuft sich auf einen Betrag zwischen einem Monats- und einem Jahreslohn. Höhere Abgangsentschädigungen würden der Zustimmung der Finanzdelegation bedürfen. Bei der Berechnung werden das Alter, die berufliche und persönliche Situation, das Dienstalter und die Kündigungsfrist berücksichtigt. Im Jahre 2010 wurden dreizehn Abgangsentschädigungen mit einer Summe von 1,6 Millionen Franken ausbezahlt. Im Vorjahr, im 2009, wurden zwei Abgangsentschädigungen bezahlt. Sie beliefen sich auf 309 000 Franken. Ich habe mir auch die Zahlen geben lassen: Zwischen 2008 und 2011 haben wir in der Finanzdelegation elf Fälle behandelt. In keinem einzigen Fall wurde eine Entschädigung von über einem Jahresgehalt ausbezahlt; das gab es nicht. Wir haben aber trotzdem Kenntnis davon erhalten, um auch hier eine gewisse mitschreitende Kontrolle ausüben zu können. Damit möchte ich Ihnen sagen, dass ich überzeugt bin, dass der Bund heute mit sehr viel Zurückhaltung und mit sehr viel Umsicht von dieser Abgangsentschädigung Gebrauch macht.
Mir scheint es wichtig zu sein, dass der Bundesrat hier zuständig bleibt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir im Parlament über solche Abgangsentschädigungen diskutieren können. Das würde ja für die Privatwirtschaft, die Herr Minder erwähnt hat, heissen, dass man an der Generalversammlung über jede Entschädigung von mehr als einem Monatsgehalt diskutieren müsste.
In diesem Sinne kann ich Ihnen, Kollege Minder, nicht folgen und beantrage, den Antrag Minder abzulehnen.