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Minder Thomas · Ständerat · 2012-03-13

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-13

Wortprotokoll

Ich spreche hier als Vertreter der Minderheit, welcher Frau Diener, entgegen den Angaben in der ersten Fassung der Fahne, nicht angehört.

Artikel 19 regelt die Abgangsentschädigung beim Auflösen eines Arbeitsverhältnisses. Der Titel dieses Artikels lautet zwar elegant "Massnahmen bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses", wohl um das verpönte Wort "Abgangsentschädigungen" zu umgehen. Bei einer Naturkatastrophe oder bei einem Unfall spricht man von Massnahmen, die getroffen werden müssen, nicht aber beim Auflösen eines Arbeitsvertrages. Nennen wir also das Kind beim Namen: Hier konkret in den Absätzen 3ff. geht es einmal mehr um Abgangsentschädigungen. Eine Abgangsentschädigung - Sie merken mittlerweile, dass das nicht mein Lieblingswort ist - ist ein Geldbetrag nach dem Ende eines Arbeitsvertrages; das habe ich jetzt bereits mehrmals erwähnt. Genau diese Abgangsentschädigungen möchte die Minderheit verbieten, dem Bundesrat aber eine Hintertür offenlassen, sodass er diese in ausserordentlichen Fällen, und nur in solchen, trotzdem genehmigen kann.

Ich bitte meine Ratskolleginnen und -kollegen, diesen Absatz 3 einmal genauer zu studieren. Der Bundesrat schlägt in Buchstabe a vor, dass der Bund eine Abgangsentschädigung ausrichtet, wenn der Mitarbeiter einen Beruf ausübt, nach dem "keine oder nur eine schwache Nachfrage besteht". Auch hier verwendet der Gesetzentwurf ein neues Wort, welches juristisch nicht hundertprozentig stichfest ist: Dieses Mal heisst es "Entschädigung"; man vermeidet also das Wort "Abgangsentschädigung". Es sollte aber "Abgangsentschädigung" heissen. Doch kommen wir auf die Formulierung "schwache Nachfrage" zurück. Was heisst das? Ein Armee-Instruktor, welcher zwanzig Jahre in der Ausbildung eines Waffensystems gearbeitet hat, das eines Tages ausgemustert wird, würde wohl zweifelsohne unter diesen Passus fallen. Die Nachfrage nach seinem Beruf wäre nicht nur schwach, sondern inexistent. Er hätte also Anrecht auf eine Abgangsentschädigung.

In Buchstabe b heisst es weiter, der Mitarbeiter habe eine Abgangsentschädigung zugute, wenn das Arbeitsverhältnis "lange gedauert" oder die Person "ein bestimmtes Alter" erreicht habe. Wir alle hier drin haben ein bestimmtes Alter. Und was heisst hier "lange gedauert"? Auch diese Bezeichnung ist schwammig.

Der vorgelegte Absatz 4 schliesslich ist gleich ein Freipass, für alle aufgelösten Arbeitsverhältnisse eine Abgangsentschädigung ausbezahlen zu können. Absatz 4 gilt für weiteres Personal. Was heisst "weiteres Personal"? Was heisst das Wort "weiteres"? Was heisst "im gegenseitigen Einvernehmen"? Dieser Personenkreis betrifft womöglich schlicht das ganze Bundespersonal, und der Freipass in den Ausführungsbestimmungen zuhanden des Bundesrates stellt keine juristische Meisterleistung dar.

Das müssen wir ändern, deshalb bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.