Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · 2012-03-13
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-03-13
Wortprotokoll
Ich habe dem Antrag der Mehrheit zugestimmt. Es ist so, der Begriff der Berufsinvalidität ist immer wieder sehr umstritten. Wir haben uns in der Kommission informieren lassen, dass es hier um ganz spezielle Fälle z. B. beim Grenzwachtkorps und beim VBS geht, um Leute, die eine spezielle Ausbildung haben und die man nicht einfach irgendwo anders einsetzen kann. Wir haben uns auch erkundigt, wie viele Fälle das denn sind: Es waren über die Jahre hinaus insgesamt sieben Fälle. Das hat uns dann bewogen - Sie sehen das beim Antrag der Mehrheit -, die Bestimmung zweizuteilen. Wir haben jetzt einen Absatz 2 für die normale Invalidität, und wir haben Absatz 2bis für die Spezialfälle, die mit solchen der Stadt Winterthur nicht vergleichbar sind, denn dort hat man gar keine Leute mit solchen Ausbildungen. Wir haben diese Spezialfälle in Absatz 2bis aufgenommen, und diesen Absatz sehr restriktiv formuliert. Es geht weder um ein Giesskannenprinzip noch um einen Anspruch, sondern der Arbeitgeber kann das in ganz bestimmten und umschriebenen Fällen machen. [PAGE 204]
Die Mehrheit der Kommission wurde davon überzeugt, dass es wenige spezielle Fälle gibt - der Bund hat Tausende von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern -, die auf diese Art und Weise behandelt werden sollen. Das ist der Grund, weshalb wir diese Differenz haben. Es geht also nicht um Samthandschuhe, und es geht auch nicht um Weichspüler oder so etwas. Die IV-Revision wird durchgezogen, aber man kann den besonderen Ausbildungen, die im Rahmen unseres Staatswesens wichtig sind, Rechnung tragen.
Deshalb werde ich den Antrag der Mehrheit unterstützen.