Schmid Martin · Ständerat · 2012-03-13
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2012-03-13
Wortprotokoll
Ich halte mich an die Gepflogenheiten des Rates und werde jetzt nur noch kurz sprechen, und ich werde auch nicht im Namen der Linken, der Rechten oder der FDP, sondern zur Sache sprechen. Herrn Minder werde ich auch noch eine Antwort auf die Frage geben, warum gerade der Inhaber eines Ski- und Sportladens, den er erwähnt hat, in diesem Zusammenhang auch verstehen wird, weshalb der Hotelier einen Nullsatz haben wird. Wenn nämlich ein ausländischer Gast, der in einem Bündner Hotel, beispielsweise in St. Moritz, übernachtet, in ein Sportgeschäft von St. Moritz geht und sich dort eine Skijacke kauft, kann er die Mehrwertsteuer zurückfordern, weil er eben einen Warenexport macht. Der Ausländer, der sich in Graubünden oder sonstwo in der Schweiz eine entsprechende Textilie kauft und diese ins Ausland bringt, kann also die Mehrwertsteuer zurückfordern, denn bei einem solchen Kauf wird ja eine Exportleistung erbracht. Deshalb ist eben gerade dieser Aspekt zu gewichten. Wir haben in der Hotellerie nicht die Möglichkeit, dass unsere ausländischen Gäste, wenn sie über die Grenze in ihren Heimatstaat zurückgehen, die Mehrwertsteuer auf den Beherbergungsleistungen zurückfordern können. Deshalb hat man ja ursprünglich auch den Sondersatz für die Hotellerie geschaffen, das ist eben die steuersystematische Erklärung für diesen Sondersatz.
Ich möchte auch noch kurz den Bereich der KMU ansprechen: Wenn heute ein KMU einen Maschinenteil exportiert, bezahlt es keine Mehrwertsteuer auf diesem Maschinenteil, und es kann die Vorsteuer vollständig zurückfordern. Sie alle kennen ja das System der Mehrwertsteuer: Dienstleistungs- und Warenexporte sind von der Mehrwertsteuer befreit und qualifizieren zur Rückerstattung der Vorsteuern.
Herr Graber - ich höre jetzt gleich auf - hat die Fluggesellschaften erwähnt: Ja, schauen Sie einmal die entsprechenden Artikel der Mehrwertsteuergesetzgebung an, die gerade für den Bereich der Luftfracht heute schon Befreiungen, gesetzliche Ausnahmen, vorsehen. Das ist ein gutes Beispiel, das aufzeigt - da muss ich vielen Vorrednern Recht geben -, dass unsere Mehrwertsteuergesetzgebung schon heute nicht konsequent von Ausnahmen und Befreiungen absieht. Der Bundesrat hat darum diese Vorlage zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer präsentiert, die aber nach dem zweimaligen Nein durch den Nationalrat vom Tisch ist.
Diese Argumente möchte ich Ihnen also nochmals ans Herz legen, damit Sie dieser einjährigen Befreiung trotzdem zustimmen können.