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Schmid Martin · Ständerat · 2012-03-13

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2012-03-13

Wortprotokoll

Ich darf Ihnen den Minderheitsantrag auf Eintreten, das heisst auf Zustimmung zu einer Befreiung der Hotellerie von der Mehrwertsteuer für ein Jahr, präsentieren. Ich möchte vorweg auf die rechtlichen Fragen eingehen, weil der Kommissionssprecher ja gerade darauf hingewiesen hat, dass es aus mathematischen Gründen eben keine verfassungsmässige Lösung sei, die Hotellerie von der Mehrwertsteuer zu befreien. Wir sind in diesem Bereich aber ja nicht Mathematiker, sondern Juristen. Deshalb bin ich froh, dass wir jetzt nicht nur diese - wenn ich das so sagen darf - Handnotiz des Bundesamtes für Justiz vorliegen haben, sondern auch das entsprechende Gutachten, das Hotelleriesuisse im Nachgang zur Kommissionssitzung von der KPMG hat erstellen lassen.

Dieses Gutachten kommt zu einem differenzierteren bzw. auch anderen Schluss. Insbesondere wird dort auf Artikel 100 Absatz 5 der Bundesverfassung verwiesen. Wenn Sie diese Bestimmung anschauen, dann sehen Sie, dass der Bund zur Stabilisierung der Konjunktur auf bundesrechtlichen Abgaben vorübergehend Rabatte gewähren kann. Auf diese Bestimmung hat das Bundesamt für Justiz nicht hingewiesen. Es erstaunt mich, wenn das Bundesamt für Justiz zuhanden der Kommission eine verfassungsrechtliche Abklärung macht, sich dann aber nicht mit solchen Bestimmungen auseinandersetzt. Gleichzeitig wird im Gutachten der KPMG auch darauf hingewiesen, dass man aufgrund einer wortwörtlichen Auslegung von Artikel 130 Absatz 2 zwar zum Schluss kommen könnte, dass ein Nullsatz eben nicht möglich sei. Das Gutachten weist aber auch darauf hin, dass es doch verschiedenste Bereiche gibt, die heute schon von der Mehrwertsteuer befreit sind, ohne dass die Bundesverfassung dafür explizite verfassungsrechtliche Ausnahmeregelungen enthalten würde. Es wird klar darauf hingewiesen, dass aus teleologischen Sicht selbst aufgrund von Artikel 130 der Bundesverfassung die Verfassungsmässigkeit einer solchen Massnahme gegeben sei.

Ich will Sie aber nicht länger mit verfassungsrechtlichen Ausführungen langweilen. Ich komme zu folgendem Schluss: Aufgrund dieses Gutachtens ist für unseren Rat die klare Grundlage gegeben, um die Hotellerie mindestens für ein Jahr von der Mehrwertsteuer befreien zu können, ohne dass wir in einen verfassungsrechtlichen Widerspruch kommen. Deshalb möchte ich nun darauf eingehen, warum diese Massnahme gerechtfertigt ist und warum gerade unsere Tourismusbetriebe in der jetzigen Zeit diese Entlastung brauchen.

Die Zahlen - Sie nehmen es mir sicher nicht übel, wenn ich jetzt auf den Kanton Graubünden eingehe - zeigen auch im Vergleich zum vergangenen Jahr ein düsteres Bild. Wenn wir die Übernachtungszahlen in unserem Kanton bis Ende Januar 2012 anschauen, dann sehen wir, dass wir in Arosa einen Rückgang der Logiernächte um etwa 15 Prozent hatten; in Davos und St. Moritz betrug er rund 5 Prozent, in Klosters 10 Prozent und selbst in der Stadt Chur, die weniger tourismusorientiert ist, waren es 13 Prozent. Sie haben auch verschiedene Unterlagen von anderen Destinationen erhalten, die alle das gleiche Bild zeigen. Wir gehen davon aus, dass sich die Währungsveränderungen auch noch in den kommenden Monaten negativ auswirken werden und dass die Schwierigkeiten, gerade auch für die Hotelbetriebe, in Zukunft noch zunehmen werden.

Warum ist das so? Wir haben in den Hauptmärkten unserer Tourismusgebiete eine hohe Unsicherheit. Gleichzeitig kehren viele Schweizerinnen und Schweizer unserer Hotellerie den Rücken. Ich teile die Auffassung des Kommissionspräsidenten nicht, dass der Preis keine Rolle spielt. Für sehr viele Konsumentinnen und Konsumenten spielt eben der Preis trotz allem eine Rolle, umso mehr, wenn die Preisunterschiede signifikant sind. Ich glaube, dass der Rückgang auch in den Städten noch kommen wird. Die Statistiken der letzten Monate sind zumindest Vorboten einer solchen Entwicklung.

Vielfach wird darauf hingewiesen, dass die Hoteliers die Zeichen der Zeit nicht erkannt hätten. Dem möchte ich widersprechen. Wir haben gerade in unserem Kanton sehr viele innovative Hoteliers, die schon vor Saisonbeginn reagiert haben. Sie haben beispielsweise die Preise auf das Konkurrenzniveau angepasst. Sie geben zusätzliche Produkte ab, indem beispielsweise die Bergbahntickets in die Zimmerpreise inkludiert werden usw. Man darf also den Vorwurf, dass sie die Zeichen der Zeit nicht erkannt habe, nicht gegen die gesamte Branche erheben.

Es ist gerade auch aus sozialpolitischer Sicht darauf hinzuweisen, dass der Lohnbestandteil auch in den Hotelbetrieben einen grossen Kostenblock darstellt. Es ist nicht ohne Weiteres möglich, Personal zu entlassen oder die Löhne zu senken, um die Kostenstrukturen direkt den Marktverhältnissen anzupassen. Es wäre aus meiner Sicht auch aus sozialpolitischen Gründen nicht erwünscht, dass man die Leute einfach auf die Strasse stellt. Dem Argument, dass das zusätzliche Geld, das den Betrieben durch die Befreiung von der Mehrwertsteuer verbleiben würde, nur den Gewinn bzw. die Marge der Hoteliers erhöhen würde, möchte ich entgegenhalten, dass heute die Margen schon äusserst dünn sind. Es ist nämlich so, dass die Margen aufgrund der Preisnachlässe schon gegen null tendieren. Insbesondere geht es heute darum, den Hoteliers eine geldwirksame Lösung zu präsentieren, die sofort wirkt, die nicht erst in ein paar Jahren wirkt. [PAGE 183]

Ich möchte auch dem Argument widersprechen, dass eine solche Unterstützung dem Giesskannenprinzip folgen würde: Es profitiert letztlich nur derjenige Hotelier, der auch Umsätze generiert. Wenn einer viel Umsatz macht, hat er, das gebe ich zu, auch entsprechend mehr Profit, weil eben die Mehrwertsteuer auf dem Umsatz erhoben wird. Aber derjenige Hotelier, der beispielsweise sein Hotel schon Ende März schliesst und im April keine Gäste mehr bewirtet, profitiert dann nicht mehr davon. Das zeigt auf, dass die Massnahme sehr viel differenzierter anzuschauen ist. Wenn man jetzt kritisiert, es sei eine Massnahme nach dem Giesskannenprinzip, sollte man vorher genau hinschauen und ehrlich zu sich selbst sein.

Der Ständerat hat sich ja im letzten Herbst im Rahmen des Konjunkturpaketes für eine Finanzspritze von 100 Millionen Franken zugunsten der Hotellerie ausgesprochen. Man hat entsprechende Darlehensmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Wer kann denn zurzeit in die Hotellerie investieren, wenn die wirtschaftlichen Gegebenheiten zum Investieren gar nicht vorhanden sind? Das Problem vieler Betriebe ist, dass sie gerade in den letzten Jahren investiert haben, höchstwahrscheinlich auf eine bessere Logiernächtestatistik gehofft haben und jetzt von der Frankenstärke überrascht worden sind. Es geht um die guten Betriebe, die in den letzten Jahren investiert haben und welchen jetzt gerade die Liquidität fehlt. Es geht nicht darum, im jetzigen Moment Investitionen zu fördern, denn die Hotellerie ist zurzeit gar nicht in der Lage, in die Zukunft zu investieren, weil die Branchenaussichten zu schlecht sind.

Zudem - seien wir doch ehrlich -: Haben wir bei den anderen Konjunkturpaketen auch so genau und ordnungspolitisch so korrekt argumentiert, wie wir es jetzt tun und werden wir das auch in Zukunft tun? Ich erinnere diesen Rat daran, dass wir wegen der Frankenstärke beispielsweise in Kürze auch beim Strom über Kostenreduktionen reden werden. Dann kommt der Lackmustest. Es wird sich weisen, ob Sie dann ordnungspolitisch auch so korrekt sind, indem Sie sagen, das seien eben Veränderungen im Rahmen der wirtschaftlichen Situation, welchen man kurzfristig nicht begegnen könne.

Wir dürften der Hotellerie in diesem Bereich durchaus entgegenkommen. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir heute im Bereich der Mehrwertsteuer - das war in der Kommission auch Thema - schon verschiedenste Bereiche befreien. Schauen Sie einmal Artikel 23 des Mehrwertsteuergesetzes an, dann sehen Sie, dass für viele Branchen heute schon eine Befreiung von der Mehrwertsteuer vorgesehen ist, ohne dass es in der Verfassung explizit eine Grundlage dafür geben würde, dass man in diesen Bereichen eine Befreiung vorsehen könnte.

Sie sehen, der Gesetzgeber hat schon früher bei der Befreiung von der Mehrwertsteuer eine differenzierte Haltung an den Tag gelegt - meines Erachtens zu Recht -; man sollte entsprechend auch hier differenziert hinsehen. Es wird vielfach argumentiert, dass es schon richtig sei, der Hotellerie zu helfen, dass man auch anerkenne, dass die Situation insbesondere im Berggebiet schwierig sei, aber man könne nicht so vorgehen. Ja, aber wie dann? Das ist die Gretchenfrage.

Ich glaube, es ist heute unbestritten, dass die Ausgangslage für die Hotellerie in diesen Gebieten äusserst schwierig ist - ich habe auch in der Kommission keine Voten gehört, die sich gegen eine solche Auffassung ausgesprochen haben. Staatliche Innovationsprogramme werden vielfach als das beste Mittel zur Bekämpfung dieser Situation angeführt. Ich möchte zu bedenken geben, dass solche Programme nur sehr langfristig wirken können, dass sie der Branche nicht kurzfristig eine Linderung bringen würden. Es geht meines Erachtens auch darum, dass man mit dem Eintreten auf diese Vorlage der Hotellerie ein Zeichen gibt, dass man die schwierige Situation anerkennt, genauso wie man im vergangenen Herbst anderen Branchen gezeigt hat, dass man auf ihre Bedürfnisse eingeht.

Ich möchte Ihnen heute beliebt machen, dass man für diese Anliegen, die zugegebenermassen stark vonseiten des Berggebietes herkommen, ein gewisses Verständnis aufbringt. Ich möchte Ihnen als Bündner nahelegen, dass Sie, gerade nach dem letzten Wochenende, auch aus einer städtischen oder mittelländischen Sicht ein Zeichen zugunsten des Berggebietes setzen, dass wir auch im freundeidgenössischen Zusammenleben die Sorgen und Nöte der andern ernst nehmen. Das war doch immer die Haltung des schweizerischen Parlamentes.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage zumindest einzutreten, damit unsere Kommission nachher die Möglichkeit hat, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten.