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Noser Ruedi · Nationalrat · 2013-06-18

Noser Ruedi · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-18

Wortprotokoll

Ich gestatte mir, zuerst noch zwei, drei formale Dinge klarzustellen, damit wir dann wissen, worüber wir abstimmen.

Sie mögen sich daran erinnern, dass wir in der ersten Sessionswoche hier drin einen Ordnungsantrag angenommen haben. Dieser lautete dahingehend, dass das Geschäft nicht [PAGE 1046] verhandlungsreif sei, weil Informationen fehlten. Nach Rücksprache mit den Parlamentsdiensten möchte ich hier einfach Folgendes festhalten: Sollten wir hier eintreten, würde das auch heissen, dass der Entscheid zu diesem Ordnungsantrag umgestossen wäre, das heisst, wir würden dann hier drin beschliessen, dass wir genügend Informationen haben, um das Geschäft zu behandeln.

Ich gestatte mir im Weiteren eine Bemerkung, die relativ schwierig aus dem Protokoll herzuleiten ist. Sie haben gesehen, dass es bei der Motion 13.3450 eine Minderheit gibt, die möchte, dass die Motion nicht angenommen wird. Wir haben vorhin die Frau Bundesrätin gehört, die gesagt hat, es gebe hier einige Schwierigkeiten mit der Finma und der Unabhängigkeit der Finma. Sollte der Rat heute nicht eintreten, werden wir trotzdem über diese Motion abstimmen müssen. Korrekterweise - das entnehmen Sie auch dem Amtlichen Bulletin des Ständerates - sollte man diese Motion vielleicht neu formulieren. Ich würde mir eigentlich wünschen, dass sie vom Ständerat in einer anderen Form zurückkommt.

Sie haben weiter gesehen, dass es bei der Motion 13.3449 keine Minderheit gibt. Diese Motion ist hier drin an und für sich unbestritten, und es wird auch nicht darüber abgestimmt.

Ich glaube, jetzt nochmals die Frage aufwerfen zu dürfen, ob die Änderung im Bereich des Datenschutzes eine so kleine Änderung ist oder nicht. Ich habe Ihnen beim Eintreten gesagt, dass die Mehrheit Ihrer Kommission dazu sehr grosse Fragezeichen macht. Es wurde hier jetzt sehr ausführlich ausgelegt, was die Möglichkeiten des Widerspruchsrechtes sind, wenn man das Gesetz hat und wenn man das Gesetz nicht hat. Als Elektroingenieur wage ich mich hier nicht auf eine juristische Gratwanderung, aber so, wie ich es verstanden habe, greifen wir in etwas Fundamentales ein, denn schlussendlich geht es um die Frage, ob ich Zeugnis gegen mich selber ablegen muss oder nicht. Das ist eine ganz heikle Frage, die sich nur schlecht im dringlichen Verfahren beantworten lässt. Vermutlich brauchen wir an und für sich halt einfach bedeutend mehr Zeit, um diese Frage wirklich abschliessend anzuschauen. Wir haben diese Gesetze ja hier so gemacht, dass sich in unserem Land niemand selber beschuldigen muss. Und man könnte sich bei der bundesrätlichen Fassung auf den Standpunkt stellen, dass dies dann eben möglich wäre.

Jetzt gibt es hier einen zweiten Punkt, wir haben das beim Geschäft UBS und auch bei der Bank Wegelin gesehen. Dort sind ja, nachdem man sich geeinigt hat, keine Klagen gegen einzelne Personen erhoben worden. Es wäre natürlich jetzt spannend zu wissen, wie das Programm im Detail aussieht. Sind zum Beispiel noch Klagen gegen einzelne Personen zu befürchten oder nicht, wenn sich eine Bank in der Kategorie 2 geeinigt hat? Das wissen wir nicht, diese Details kennen wir nicht. Ich gehe aber davon aus, dass Dritte zustimmen werden, dass ihre Daten übermittelt werden, wenn sie im Programm geschützt sind, wenn also dieses Programm vernünftig ausgestaltet worden ist. Wenn im Programm nichts Derartiges steht, werden Dritte natürlich Vorbehalte haben. Ich glaube, es ist natürlich, das so zu formulieren.

Insbesondere muss man hier noch hinzufügen - und das gestatte ich mir hier auch zu sagen -, dass man in den Fällen UBS wie Wegelin und, soweit ich weiss, bei den Deals, bei denen die Banken schon vorgängig etwas ausgearbeitet haben, immer von US-Citizen gesprochen hat. In diesem Gesetz sprechen wir jetzt neu von US-Person. Der Unterschied ist natürlich frappant: Ein US-Citizen hat eine Wohnadresse in den Vereinigten Staaten, eine US-Person kann unter Umständen auch in Genf wohnen. Das heisst, die Frage nach Recht oder Unrecht ist viel schwieriger zu beantworten, wenn man US-Person statt US-Citizen einsetzt. Bei UBS und Wegelin waren es bis jetzt immer US-Citizens. Dort haben die Leute, die gehandelt haben, sehr genau gewusst, dass das eine Person ist, die dem amerikanischen Recht untersteht. Ich bin nicht sicher, ob hier im Rat nicht jemand sitzt, der auch amerikanischem Recht untersteht, und keiner von uns weiss das. Das heisst, es ist bedeutend komplizierter, diese Frage abzuklären, und man muss korrekterweise auch sagen, dass das Zeit braucht.

Dann möchte ich als Kommissionssprecher noch eine Frage aufwerfen: Es wurde mehrmals ein Zusammenhang zwischen diesem Abkommen und Fatca hergestellt. Wir haben das in der Kommission nicht endgültig abschliessend ausdiskutieren können. Die ehrliche Antwort ist, dass wir den Zusammenhang eigentlich nicht kennen. Wir haben verschiedene Fragen gestellt. Eine Frage, die sich stellt, ist: Muss man ins Programm, wenn man Fatca unterzeichnet? Wir haben keine genügende Antwort bekommen; wir können das nicht abschliessend beurteilen.

Ich glaube, das, was die Kommission beschlossen hat, ist Ihnen genügend erklärt worden. Die Mehrheit beantragt Ihnen, nicht einzutreten; eine Minderheit beantragt Ihnen einzutreten.