AB 129702
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-12-13
Wortprotokoll
Die Kommissionssprecherin und der Kommissionssprecher haben das Geschäft sehr detailliert, sehr sachlich und auch richtig dargestellt. Gestatten Sie mir, meinerseits vier Punkte anzuführen.
1. Wir haben Anfang November den Entwurf zum Bundesgesetz über die Weiterbildung in die Vernehmlassung geschickt. Das Weiterbildungsgesetz sieht die Möglichkeit vor, gesamtschweizerische Organisationen der Weiterbildung für definierte Aufgaben unterstützen zu können. Eine längerfristig ausgerichtete gesetzliche Grundlage ist also in Sicht. Allerdings muss ich darauf hinweisen, dass die Diskussion darüber, welche Aufgaben dann unterstützungswürdig sind, im Detail geführt werden muss. Das Weiterbildungsgesetz wird frühestens 2015 in Kraft treten.
2. Für das Jahr 2012 geht es darum, eine Übergangsregelung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu finden. Für das Jahr 2012 sind die Gelder für die Dachverbände der Weiterbildung gegenwärtig auf den Berufsbildungskrediten des BBT eingestellt. Die Mittel sind gesperrt, bis wir eine Rechtsgrundlage für die Subventionierung dieser Dachverbände haben. Sofern Sie die vorliegende Motion annehmen, werde ich Ihnen einen auf ein Jahr befristeten Gesetzentwurf für die Finanzierung der Dachverbände im Jahr 2012 unterbreiten. Das Gesetz schreibt im Wesentlichen die bisherige Praxis des EDI und des Bundesamtes für Kultur fort, wie sie in den Richtlinien des EDI betreffend die Unterstützung der Organisationen der kulturellen Erwachsenenbildung bis Ende 2011 festgehalten ist. Wenn wir sicherstellen [PAGE 2063] wollen, dass wir die Gelder noch im Jahr 2012 den Dachverbänden auszahlen können, muss dieses Gesetz als dringlich erklärt und in der Frühjahrssession 2012 vom Parlament verabschiedet werden. Ich werde dem Bundesrat deshalb, wie es die Kommissionssprecherin bereits erwähnt hat, am kommenden 18. Januar eine entsprechende Vorlage unterbreiten.
3. Für die Periode 2013-2016 werden wir Ihnen dasselbe Gesetz im Rahmen der BFI-Botschaft 2013-2016 unterbreiten. Hier muss das Parlament dann auch noch den entsprechenden Bundesbeschluss zur Finanzierung bewilligen.
4. Mit diesem Vorgehen können wir die Existenz dieser im Interesse des Weiterbildungssystems angelegten wichtigen Strukturen durchgehend sicherstellen. Wir sichern sie bis zum Inkrafttreten des ordentlichen Weiterbildungsgesetzes und bis zu einem neuen Bundesbeschluss zur Finanzierung im Rahmen der übernächsten BFI-Botschaft 2017-2020.
Fazit: Der Bundesrat wird den parlamentarischen Willen mit Überzeugung umsetzen.