Lexipedia

Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2001-06-21

Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-21

Wortprotokoll

Bei der Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes geht es grundsätzlich um ein Massnahmenpaket zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Obschon sich die Verkehrssicherheit auf den Schweizer Strassen in den letzten zwei, drei Jahrzehnten markant verbessert hat, besteht nach Auffassung des Bundesrates weiterhin Handlungsbedarf. Natürlich ist im Grundsatz niemand gegen mehr Sicherheit auf der Strasse. Dieser Wunsch gilt aber auch für alle anderen Lebensbereiche und sollte auch nicht zu isoliert betrachtet werden. Wenn wir vergleichen, wie viel - oder besser gesagt, wie wenig - beispielsweise im ganzen Freizeitbereich, bei den Velofahrern, bei Extremsportarten, bei gesucht gefährlichen Betätigungen zu Land, zu Wasser oder in der Luft, für die Sicherheit oder die Vermeidung von Unfällen getan wird, dann stellen wir eine klare Diskrepanz zwischen diesen Betätigungsfeldern und dem Strassenverkehr fest. In diesem Sinne ist die Vorlage etwas zu negativ und zu einseitig auf Erziehung und härtere Bestrafung ausgerichtet.

Man hätte die grossen Fortschritte bezüglich aktiver und passiver Sicherheit bei allen Verkehrsteilnehmern, den Strassen, der Signalisation und nicht zuletzt bei allen Arten von Fahrzeugen ruhig etwas positiver darstellen können. Die massive Reduktion der Unfälle pro gefahrene Kilometer ist ebenso erwähnenswert wie die ganzen Anstrengungen der Fahrzeughersteller, die Folgen von trotzdem eingetretenen Kollisionen und Unfällen drastisch zu mildern.

Zu dieser erfreulichen Entwicklung haben in den letzten Jahren bestimmt auch eine bessere Ausbildung, Geschwindigkeitsreduktionen, vermehrte Kontrollen und dauernd verschärfte Strafen beigetragen. Irgendwo stösst jedoch die Zügelung der Mobilitäts- und Freizeitbedürfnisse an Grenzen, und irgendwo soll auch noch Selbstverantwortung vorausgesetzt werden dürfen. Selbstverständlich ist jedes Unfallopfer eines zu viel. Besonders wenn wir jemanden persönlich kennen, macht uns ein schwerer Unfall betroffen, und wir überlegen, ob und wie er hätte vermieden werden können, besonders wenn menschliches Versagen mitspielte.

Die FDP-Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage. Kritisch werden die Tendenz der Vorlage zur Regelung sehr vieler Details und die Neigung zu einer gewissen Kriminalisierung beurteilt, statt der Prävention Vorrang zu geben.

Der Nichteintretensantrag Giezendanner ist abzulehnen. Dies nicht deshalb, weil wir nicht auch mit dem heutigen Gesetz leben könnten; es ist aber immerhin zu bedenken, dass [PAGE 883] die bisherige parlamentarische Beratung bereits rund zwei Jahre gedauert hat und die Vorlage auch durchaus positive Aspekte aufweist, insbesondere wenn Sie den Minderheitsanträgen folgen, die von bürgerlicher Seite eingebracht wurden.

Natürlich hat das Strassenverkehrsgesetz einen Zusammenhang zum Strafgesetzbuch, aber wir behandeln hier das Strassenverkehrsgesetz, darum ist dieser Zusammenhang hier nicht von relevanter Bedeutung.

Zum Eintreten liegt kein solcher Gegenantrag einer Kommissionsminderheit vor. Darum ist es stossend, wenn Kommissionsmitglieder jetzt im Plenum Nichteintretensanträge stellen; auch ich möchte das betonen. Dieser Vorwurf richtet sich aber auch an Kollege Aeschbacher.

Ich bitte, diese Anträge abzulehnen.

Der Ständerat hat die Vorlage des Bundesrates ohne grössere materielle Änderungen gutgeheissen. Anträge, die obligatorischen Weiterbildungskurse für Neulenker aus der Revision zu streichen, scheiterten ebenso wie der Antrag, dass künftig das Parlament die Kompetenz haben soll, die Promillegrenze beim Alkohol festzulegen.

Diese Punkte wurden - nebst einigen anderen Korrekturen - in der nationalrätlichen Kommission wieder aufgenommen, aus der Erkenntnis heraus, dass der motorisierte Individualverkehr den heutigen Lebens- und Freizeitgepflogenheiten entgegenkommt und sehr viel Sympathie geniesst.

Die in der Kommission ausgiebig diskutierte Frage, ob die Fahrtüchtigkeit auch anders festgestellt werden könnte als heute, wo dies schwergewichtig über die Messung der Blutalkoholkonzentration geschieht, stiess auch in der FDP-Fraktion auf grosses Interesse. An sich wäre es wünschenswert, wenn die Einschränkung der Fahrtüchtigkeit infolge von Drogen, Medikamenten, Müdigkeit, Telefonieren im Auto oder anderen ablenkenden Tätigkeiten ebenso zuverlässig festgestellt werden könnte wie der Alkoholgehalt im Blut und auch die gleichen Sanktionen nach sich zöge. Unter Fachleuten ist die Aussagekraft und Praktikabilität dieser so genannten Medralex-Methode allerdings umstritten, weshalb schliesslich auf diesen Systemwechsel verzichtet wurde. Der Bundesrat soll aber die Kompetenz erhalten, Medralex auf Verordnungsstufe als ergänzende Methode zuzulassen.

Wenn die Strassenverkehrsgesetzrevision hier im Rat mit einigen Korrekturen genehmigt wird, dann haben wir einen wirksamen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit auf unseren Strassen geleistet, ohne dass der Gesetzgeber dafür zu übermässig interventionistischen Instrumenten greifen muss.

Die FDP-Fraktion wird diese Stossrichtung unterstützen.