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AB 129790

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-12-13

Wortprotokoll

Ich danke den Vorrednerinnen und Vorrednern für die ausführliche Vorstellung der vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzesrevision sowie für die gute Aufnahme der Vorlage.

Tierseuchen haben bekanntlich ein riesiges Schadenpotenzial. Nicht nur die Tiere leiden unter diesen Seuchen; Tierseuchen können auch zu immensen wirtschaftlichen Verlusten führen. Zudem gibt es Tierkrankheiten, die auf den Menschen übertragen werden können. Es darf hier allerdings nicht um Angstmacherei gehen, denn erfreulicherweise haben wir in der Schweiz ein im internationalen Vergleich sehr hohes Tiergesundheitsniveau. Dies haben wir mit zahlreichen und aufwendigen Massnahmen zur Bekämpfung und Ausrottung von Tierseuchen erreicht. Unser hohes Tiergesundheitsniveau ist volkswirtschaftlich von grosser Bedeutung, denn gesunde Tiere sind Voraussetzung für die Produktion von sicheren Lebensmitteln tierischer Herkunft. Gesunde Tiere und sichere Lebensmittel sichern der einheimischen Produktion wesentliche Wettbewerbsvorteile.

Es ist eine Tatsache, dass im Bereich der Tiergesundheit immer wieder neue Herausforderungen auf uns zukommen; ich denke zum Beispiel an neue exotische Infektionskrankheiten. Hauptursache hierfür sind vor allem der verstärkte globale Tier- und Warenverkehr und auch die klimatischen Veränderungen. Vor diesem Hintergrund hat das zuständige Bundesamt für Veterinärwesen in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Veterinärämtern eine gemeinsame Tiergesundheitsstrategie erarbeitet. Zu den Zielen dieser Tiergesundheitsstrategie gehört es, dass der Bund seine Führungsrolle und sein Engagement - insbesondere in der Prävention, der Früherkennung und der Krisenvorsorge - verstärkt. In die gleiche Richtung geht auch die vom Parlament angenommene Motion Zemp 08.3012 vom 4. März 2008. Sie verlangt eine Anpassung des Tierseuchengesetzes, damit der Bund eine aktivere und vor allem schnellere Prävention von Tierseuchen sicherstellen kann.

Das Hauptanliegen der vorliegenden Revision des Tierseuchengesetzes ist deshalb, die gesetzlichen Grundlagen für eine wirksame Prävention von Tierseuchen zu verbessern und die Führungsrolle des Bundes bei der Tierseuchenprävention zu stärken. Der Bund soll Präventionsmassnahmen von gesamtschweizerischer Bedeutung ergreifen und auf deren rasche Umsetzung hinwirken können. Hier denke ich zum Beispiel an die Früherkennung von neuen Tierseuchen, die die Schweiz bedrohen können, oder an die rechtzeitige Beschaffung von Impfstoffen. Massnahmen können nur dann wirksam und effizient sein, wenn die für den Vollzug zuständigen Kantone, die Tierhaltenden und die anderen Betroffenen frühzeitig mit einbezogen werden. Diese enge [PAGE 2048] Zusammenarbeit hat sich bewährt und soll weitergeführt werden, denn es geht hier nicht um bürokratische oder dirigistische Massnahmen. Es braucht zweckmässige und sachgerechte Massnahmen, die garantieren, dass wir unser hohes Tiergesundheitsniveau halten können.

Gleichzeitig schlagen wir Ihnen bei der vorliegenden Revision des Tierseuchengesetzes einzelne weitere, punktuelle Verbesserungen und Aktualisierungen vor.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten.