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Aebi Andreas · Nationalrat · 2011-12-13

Aebi Andreas · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-12-13

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion unterstützt den Einzelantrag Bourgeois. Weshalb?

1. Der Antrag der WBK regelt einzig die Mittelbeschaffung. Zur Mittelverwendung werden keine Vorgaben gemacht. Es kann nicht sein, dass man auf Bundesebene von den Landwirten Mittel beschafft, sich der Bund aber nicht um einen effizienten Mitteleinsatz kümmert.

2. Es kann nicht sein, dass die Landwirte schweizweit den gleichen Betrag in eine Kasse des Bundes einzahlen, bei der Mittelverwendung dann aber 26 verschiedene Lösungen entstehen. Der Bauer im Kanton Bern zum Beispiel würde es nicht verstehen, wenn er wie alle Bauern in der Schweiz 5 Franken für ein Programm bezahlen müsste, dann aber die Leistungserbringer, Tierärzte oder Laboratorien usw., beispielsweise in den Nachbarkantonen Solothurn oder Aargau ganz unterschiedlich entschädigt würden.

3. Artikel 31a fügt sich bei Berücksichtigung des Antrages Bourgeois optimal ins bisherige, föderale Finanzierungssystem in der Tierseuchenbekämpfung ein. Der neue Artikel 31a kommt nur für neue, nationale Bekämpfungsprogramme zur Anwendung. Die Mittelbeschaffung und der Mitteleinsatz für die bisherigen Programme werden weiterhin auf Kantonsebene geregelt, während die neuen Programme auf nationaler Ebene geregelt würden.

Zu guter Letzt: Mit der Berücksichtigung des Antrages Bourgeois, wie Artikel 31a in sich logisch und kohärent, bekommen wir im Tierseuchengesetz Rechtsgrundlagen, um eine Massnahme zur Bekämpfung national ausgestalten, den Finanzierungsbeitrag der Tierhalter auch national einheitlich festlegen und den Mitteleinsatz einheitlich regeln zu können. Diese drei Punkte gehören zusammen.

Darum bitte ich Sie, den Einzelantrag Bourgeois zu unterstützen.