David Eugen · Ständerat · 2011-06-15
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-15
Wortprotokoll
Wir präsentieren dem Rat diese Vorlage aufgrund der Tatsache, dass insbesondere in der ersten Hälfte dieses Jahres im Rahmen der Spitalfinanzierung in zwei Bereichen eine grosse Diskussion entstanden ist: erstens über den Einfluss der Spitalfinanzierung auf die Prämien und zweitens über den Einfluss dieser Regelung auf die Zulassung der Spitäler. Die Kommission hat nach Anhörung der Beteiligten festgestellt, dass in beiden Bereichen grosse Risiken bestehen, dass also erstens in diesem Herbst ungerechtfertigte Prämienerhöhungen stattfinden könnten und dass zweitens bei der Spitalzulassung ungerechtfertigte Regeln Anwendung finden könnten.
Die Spitalfinanzierungsvorlage, die wir im Jahr 2007 beschlossen haben, basierte auf dem Grundgedanken, dass sie auf den 1. Januar 2012 für die Prämienzahler kostenneutral eingeführt werden könnte. Es hat sich aber gezeigt, dass im Zuge der Einführung doch starke Lastenverschiebungen vom Steuerzahler auf den Prämienzahler stattfinden. Das Beispiel mit den grössten Verschiebungen ist der Kanton Genf. Der Kanton Genf verschiebt nach der Tabelle, die wir vom Bundesamt für Gesundheit erhalten haben, 18 Prozent der Spitalkosten vom Steuerzahler auf den Prämienzahler. Andere Kantone verschieben weniger; es gibt aber einige, die laut dieser Tabelle im Bereich von 10 bis 15 Prozent liegen. Das heisst, die Einführung kann nicht neutral geschehen, wie dies ursprünglich geplant war.
Es war ein Anliegen der Kommission, hier Transparenz zu schaffen, klar auf den Tisch zu legen, wie die Lasten verteilt werden und welches allenfalls die Ursachen der Prämienerhöhung sind. Es ist nämlich aufgrund dieser Lastenverschiebung auch das Risiko entstanden, dass ungerechtfertigt zusätzliche Prämienerhöhungen gemacht werden, weil zwischen den Beteiligten über die Lastenverschiebung gestritten wird.
Mit der Vorlage, die wir Ihnen unterbreitet haben und die im Rat eigentlich Zustimmung gefunden hat, wollten wir dieses Risiko begrenzen. Es kann ja nicht ganz beseitigt werden, aber wir wollten es begrenzen, indem wir vorsahen, dass bei der Prämienbehörde Transparenz geschaffen wird, dass die unterschiedlichen Meinungen der Kantone und der Versicherer über den Umfang der Lastenverschiebung von der Prämienbehörde genau ermittelt und verifiziert werden und dass eine Prämienerhöhung nur zugelassen wird, wenn sie effektiv durch die Lastenverschiebung begründet ist. Das war eigentlich das erste Ziel dieser Vorlage. Das zweite Ziel war, dass die sachfremden Argumente in der Spitalzulassung keinen Platz finden können, dass man also auf Qualität und Wirtschaftlichkeit abstellt, wie es das Gesetz vorsieht.
Wir haben nun festgestellt, dass diese Vorlage zwar bei uns eine Mehrheit gefunden hat, etwa im Verhältnis zwei zu eins, dass sie aber vom Nationalrat im gleichen Verhältnis abgelehnt worden ist. Dies bedeutet, dass diese Vorlage in dieser Session eigentlich keine Mehrheit finden kann und wir auch keine Möglichkeit mehr haben, im Herbst über die Gesetzgebung auf die Prämiensituation Einfluss zu nehmen.
Es hat aber in unserem Rat und auch im Nationalrat eine Diskussion stattgefunden; das möchte ich hier unterstreichen. In dieser Diskussion hat der Bundesrat klar gesagt, dass er unsere Beurteilung in zwei Punkten nicht teile: Erstens ist er der Meinung, dass das Risiko, dass wegen dieser Vorgänge im Herbst Prämienerhöhungen stattfinden, nicht so gross ist, wie wir das angenommen haben. Zweitens ist der Bundesrat der Meinung: Wenn Prämienerhöhungen stattfinden, genügen die Mittel, die er aufgrund der Gesetzgebung hat. Das betrifft insbesondere auch die Mittel, die die Prämienprüfungsbehörde hat, also das Bundesamt für Gesundheit, das hier die Verantwortung trägt. Mit den vorhandenen Mitteln könnten also ungerechtfertigte Prämien- oder Tariferhöhungen bekämpft werden. Der Bundesrat ist auch nicht der Auffassung, dass aufgrund ungerechtfertigter Regeln bei der Spitalzulassung Probleme entstehen könnten, sondern er vertritt die Auffassung, dass die bestehenden Regelungen genügen, um die Grundsätze von Qualität und Wirtschaftlichkeit zum Tragen zu bringen. Mit diesen Argumenten hatte der Bundesrat im Nationalrat Erfolg.
Wir sind heute Morgen zum Schluss gekommen, dass der Bundesrat hier die Verantwortung übernimmt. Er erklärt aber auch, er habe genügend Mittel, um dieses Risiko zu begrenzen; sofern das Risiko eintrete, werde er entsprechend mit den betreffenden Behörden diese allenfalls ungerechtfertigten Prämienerhöhungen in den Griff bekommen. Daraufhin hat sich die Kommission entschieden, diese Argumentation des Bundesrates zu akzeptieren und sich dem Nationalrat anzuschliessen. Der Bundesrat steht damit im Herbst in der [PAGE 582] Verantwortung. Wir hatten eine andere Überzeugung; wir fanden, dass es nicht so einfach sein werde.
In der Sache selbst - das möchte ich am Schluss dieser Debatte feststellen - besteht wahrscheinlich keine Differenz. Es ging bei der Diskussion zwischen dem Bundesrat und dem Ständerat nur um die Frage, ob wir die Gefahren und Risiken, die im Herbst auftauchen werden, mit den vorhandenen Mitteln wirklich in den Griff bekommen können.
In diesem Sinne empfehle ich Ihnen namens der Kommission, dem Nationalrat und dem Bundesrat zu folgen, auf die zusätzlichen Bestimmungen zu verzichten und im Hinblick auf den Prämienherbst der Auffassung des Bundesrates zu vertrauen, dass er die Dinge in den Griff bekommen wird.