Noser Ruedi · Nationalrat · 2011-03-10
Noser Ruedi · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-10
Wortprotokoll
Ich freue mich natürlich ausserordentlich, dass ich hier noch meinen Minderheitsantrag begründen darf, denn ich bin ja nicht mehr Mitglied der Kommission, in der ich übrigens sehr gerne war.
Es geht darum, wie sich die Ethikkommissionen zusammensetzen. Nach diesem Gesetz sind die Kompetenzen für die Zusammensetzung der Ethikkommissionen nach wie vor bei den Kantonen. Wenn Sie der Minderheit respektive dem dem Bundesrat folgen, überlassen Sie es also den Kantonen, wie sie diese Ethikkommissionen zusammensetzen wollen. Wenn Sie der Mehrheit folgen, machen Sie schweizweit detaillierte Vorschriften, wie das erfolgen muss, insbesondere für die Patientenvertretung. Es müssen dann schweizweit in allen kantonalen Ethikkommissionen auch Patientenvertreter Einsitz nehmen, auch in Kantonen, in denen die Patientenvertretung gar nicht organisiert ist. Das gibt es in kleineren Kantonen noch, das finden wir eigentlich falsch.
Noch einmal: Wenn Sie dem Bundesrat folgen, ist der Einsitz der Patientenvertretung vorgesehen. Das ist überhaupt kein Problem. Wir von der Minderheit wehren uns nicht dagegen, dass Patienten in Ethikkommissionen aktiv sind. Das ist vernünftig, das wollen wir an und für sich zulassen. Aber wenn Sie es jedem Kanton vorschreiben, dann machen Sie eine Vorschrift, die nicht in jedem Kanton adäquat umgesetzt werden kann. Und wir wollen ja, und so habe ich auch die Befürworter des Mehrheitsantrages verstanden, die richtigen Vertreter in diesen Kommissionen, Vertreter, die einen Beitrag leisten können, nicht Vertreter irgendwelcher fundamentalistischer Organisationen, die sich auch bilden können.
Darum bitte ich Sie, hier meiner Minderheit respektive dem Bundesrat zu folgen.