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Föhn Peter · Nationalrat · 2011-03-10

Föhn Peter · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-10

Wortprotokoll

Ich muss vorausschicken, dass die SVP-Fraktion hier gespalten ist. Ich verweise auf das, was Josef Kunz schon gesagt hat. Wenn ich Artikel 38 Absatz 3 lese - "Embryonen und Föten aus Schwangerschaftsabbrüchen dürfen für ein Forschungsprojekt verwendet werden, wenn der Tod festgestellt worden ist" -, bekomme ich in diesem Bundesgesetz zum ersten Mal offiziell die Bestätigung, dass ein Schwangerschaftsabbruch eine Tötung ist. Demzufolge muss ich den Anträgen der Minderheit Kunz zustimmen, und zwar sowohl bei Artikel 38 als auch bei Artikel 39.

Dieses Bundesgesetz ist ein klassischer Trugschluss bezogen auf all das, was in diesem Saal bis anhin beschlossen und beteuert wurde. Wir alle wissen es: Die Frage der Schwangerschaftsabbrüche und der Forschung mit Embryonen und Föten ist eine rein ethische Frage. Als Vertreter und Politiker eines christlichen Landes muss ich bei solchen Fragen hellhörig werden und auch hellhörig bleiben. Leider bekommen jetzt plötzlich die Gegner der Schwangerschaftsabbrüche Recht. Es wird heute gesetzeskundig, dass der Abbruch einer Schwangerschaft doch einer Tötung gleichkommt.

Das 6. Kapitel mit den Artikeln 38 und 39 betrachte ich als Beruhigungspille für die Gegner einer verfehlten Politik. Zudem werden diese gutgemeinten Gesetzesartikel gar nicht anwendbar sein. Ich zitiere als Beispiel Artikel 38 Absatz 2: "Zeitpunkt und Methode des Schwangerschaftsabbruchs müssen unabhängig vom Forschungsprojekt gewählt werden." Ein weiteres Beispiel ist Artikel 38 Absatz 4: "Wer ein Forschungsprojekt nach Absatz 3 durchführt, darf beim Schwangerschaftsabbruch nicht mitwirken und gegenüber den daran beteiligten Personen nicht weisungsbefugt sein." Das sind wunderbare Beruhigungspillen, die in der Praxis aber absolut nicht tauglich sind, denn terminliche Abstimmungen, Anforderungen sowie Forschungszweck und Forschungsstand werden besprochen; man muss sie besprechen und sich darüber austauschen können. Dazu kommt neben den Eigeninteressen noch der wirtschaftliche Nutzen - und dann ist der Spielraum weit.

So bitte ich Sie eindringlich, dem Konzept der Minderheit Kunz zuzustimmen. Der Zweitrat kann dann noch weitere Optimierungen vornehmen.