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preparatory:AB 130068

Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-10

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen. Bei der Forschung am Menschen ist zu unterscheiden zwischen Menschen, die einen direkten Nutzen aus der Forschung haben, und jenen Probanden, die sich freiwillig für Versuche zur Verfügung stellen. Unbestritten ist, dass bei direktem Nutzen die Teilnahme grundsätzlich nicht entschädigt werden soll. Hingegen ist es notwendig vorzusehen, dass es bei Forschungsarbeiten mit Probanden ein Entgelt geben darf. Es ist nicht im Interesse der Menschen in unserem Land, die Forschung zu behindern oder zu vertreiben. Darum ist hier eine klare Differenzierung gemäss der Mehrheit erforderlich, und zwar in dem Sinne, dass keine neuen juristischen oder ideologischen Behinderungen konstruiert werden.

Materiell beinhalten die Formulierung der Mehrheit und die des Bundesrates keine wesentlichen Differenzen. Hingegen fordert die Minderheit I ein totales Verbot von Entschädigungen. Das geht weit über das hinaus, was der Bundesrat vorgeschlagen hat. Wir machen hier doch ein Gesetz für die Schweiz. Da sind die Risiken des Organhandels oder totalitärer Systeme nicht so relevant wie das Erfordernis üblicher Entschädigungen für Probanden, die unserer Forschung dienen. Kollege Wasserfallen hat mit Recht auch auf die Funktion der Ethikkommissionen hingewiesen, die eine zusätzliche Sicherung darstellen.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen und die Anträge der Minderheiten I und II abzulehnen.

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