Riklin Kathy · Nationalrat · 2011-03-10
Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-10
Wortprotokoll
Bei Artikel 3, der Begriffserklärung, geht es um eine ganz wesentliche Frage, welche nur mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten zu unseren Ungunsten entschieden wurde. Ursprünglich wollte eine Mehrheit, bestehend aus SVP- und FDP-Mitgliedern, die Buchstaben b bis g von Artikel 3 streichen bzw. zusammenfassen. In Artikel 118b der Bundesverfassung haben wir ganz bewusst klare Grundsätze festgehalten. "Die Risiken und Belastungen für die teilnehmenden Personen dürfen nicht in einem Missverhältnis zum Nutzen des Forschungsvorhabens stehen." So steht es in Artikel 118b der Bundesverfassung, den das Schweizervolk vor rund einem Jahr angenommen hat.
Artikel 3 ist von grösster Wichtigkeit für die praktische Anwendung des Gesetzes. Ich bitte Sie, die Fassung des Bundesrates zu unterstützen. Sie trennt klar und deutlich Personendaten und genetische Daten. Wir müssen bei den Begriffen präzis und exakt sein; ihre Definition hat Folgen für das ganze Gesetz. Die separate Nennung der genetischen Daten macht Sinn, denn genetische Daten sind ganz besonders heikel. Es gibt für diesen Bereich sogar ein eigenes Gesetz, das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen, das 2004 geschaffen wurde. Einige WBK-Mitglieder sollten sich noch daran erinnern können.
Den Schutz genetischer Daten könnte man - Pardon für den Vergleich, liebe SVP-Mitglieder - mit dem Bankgeheimnis bei den persönlichen Finanzdaten vergleichen. Diese Daten sind sehr heikel und sollten unterschiedlich behandelt werden. Die Gene sind unsere ganz persönlichen Datenträger. Mit Artikel 119 haben wir der Gentechnologie im Humanbereich, dem Bankgeheimnis in der Biologie, sogar einen eigenen Verfassungsartikel gewidmet.
Wenn Sie hier einige Zeilen im Gesetzentwurf streichen, dient dies nicht der Sache. Sie machen damit auch keine sorgfältige Gesetzesarbeit, wie es diese schwierige und wichtige Forschungstätigkeit verlangt. Sie verschärfen damit sogar die Bestimmungen zum Umgang mit den personenbezogenen Daten gegenüber der heutigen Ausgangslage. Wollen Sie dies wirklich?
Ich bitte Sie, hier der Minderheit - also jener Kommissionshälfte, welche nur wegen dem Stichentscheid des Präsidenten, Herrn Füglistallers, zur Minderheit wurde - und dem Bundesrat zuzustimmen.