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preparatory:AB 130134

Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-10

Wortprotokoll

Herr Kollege Steiert, ich bin der Meinung, dass wir in der Schweiz auch einen sehr guten Schutz für die Probanden haben, die, wenn sie bei einem [PAGE 330] Projekt mitmachen, ihr Risiko genau abschätzen können. Hier, in diesem Gesetz, geht es um eine Kausalhaftung. Wenn der Proband also die Treppe hinunterfällt, dann ist das eingeschlossen. Das ist eigentlich nicht das Problem. Das Problem ist, dass der Versicherungsschutz bei einer Kausalhaftung nicht definiert ist. Es kann alles Mögliche passieren, und wenn alles Mögliche passieren kann und alles Mögliche versichert werden muss, dann haben wir keine Klarheit mehr darüber, was nun wirklich eine angemessene Prämie ist. Um diese Frage geht es. Das ist eine Grundsatzfrage, und in dieser Frage, denke ich, sollten wir auf die bestehende Gesetzgebung abstellen. Das ist ja bei allen anderen Projekten auch der Fall, wo es um die Forschung am Menschen geht. Wir sollten hier nicht etwas ganz Spezielles einbauen, wo man international eigentlich nichts Vergleichbares kennt. Darum geht es.