Lexipedia

Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2011-03-10

Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2011-03-10

Wortprotokoll

Wir haben diese Diskussion schon intensiv geführt. Es geht wieder um die Frage der Einwilligung. Bei diesem Artikel wird gesagt, es gebe Situationen, in denen es ganz schwierig bzw. unzumutbar sei, eine Einwilligung einzuholen.

Wir sehen diese Situationen nicht. Auch hier hat es sehr viel damit zu tun, wie die Haltung der Forschenden ist. Für uns ist es klar, dass es eigentlich keine Varianten gibt, bei denen keine Einwilligung nötig ist. Also ist dieser Artikel, wonach in gewissen Situationen keine Einwilligung einzuholen ist, schlicht unnötig. Es gibt auch keine Fälle, in denen die Einholung einer Einwilligung unmöglich oder unverhältnismässig schwierig ist. Wenn es schwierig ist, dann geht es darum, dass die Forschenden das in ihr Forschungsdesign aufnehmen und dann eben trotzdem eine Einwilligung einholen. Ich weiss aus meinen Erfahrungen als Sozialwissenschafterin sehr gut, dass es bei der Einholung einer Einwilligung schwierige Situationen geben kann. Aber es ist möglich, auch bei den Beispielen, die wir in der Kommission diskutiert haben. Beispiele seien die Suizidforschung oder die Forschung in der Psychiatrie. Gerade da ist Aufklärung aber wichtig, da sich sonst die Situation der einzelnen Person sogar verschlimmern kann. Wenn eine Versuchsperson spürt, dass mit ihr etwas gemacht wird, das ihr nicht klar ist, empfindet sie das als Vertrauensmissbrauch, und ihre Situation wird verschlimmert.

Es gab in der Psychiatrie Forschungen, bei denen Menschen ohne Einwilligung als Versuchskaninchen benutzt wurden - eine sehr traurige Geschichte. Beispielsweise wurden solche Missbräuche an Zigeunern und Zigeunerinnen, an Homosexuellen oder an sogenannt liederlichen Personen verübt. Das wurde bis in die frühen Siebzigerjahre gemacht. An diesen Menschen wurden sogenannt neue Methoden ausprobiert, selbstverständlich ohne ihre Einwilligung. Ich spreche unter anderem von Zwangssterilisation, von Ruhigstellung mit Medikamenten, von Isolationshaft und Elektroschocks. Die Ergebnisse wurden in der Forschung verwendet und verwertet, aber die Versuchspersonen hatten anschliessend nicht einmal Einsicht in ihre Akten, und sie haben sie teilweise heute noch nicht. Das kann es wohl nicht sein! Ich habe in Zürich durch einen Vorstoss angeregt, dass diese Geschichte aufgearbeitet wird, denn wir wollen definitiv keine solchen Geschichten mehr.

Ebenfalls wurde gesagt, es gehe in diesem Artikel um tote Menschen. Wenn es aber um tote Menschen geht und man eine Einwilligung nicht einholen kann - da bin ich mit Ihnen natürlich einverstanden -, warum steht es dann nicht so im Gesetz? Zudem gibt es bei toten Menschen ja auch noch eine Familie, bei der man die Einwilligung einholen kann.

In diesem Sinn bitten wir Sie, Ja zu sagen zum Antrag der Minderheit und Artikel 33 zu streichen, was dann hiesse, es braucht immer eine Einwilligung.